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23. Januar 2006
Google-Suchlogs Analyse auch auf TerrorverdächtigeKinderschutz ist nur der Anfang Die Daten über Suchanfragen, die herauszugeben Google sich nach wie vor weigert, sollten ursprünglich nur anonymisiert analysiert werden, um die Effektivität des Jugendschutzes im Netz und der Verbreitung frei zugänglicher pornografischer Inhalte zu untersuchen. Das amerikanische Justizministerium verdeutlicht nun einmal mehr, dass Datenschnüffler den Hals nicht vollbekommen, haben sie einmal Zugriff auf bislang nicht zugängliche Logs und Protokolle. Man erwägt, die gelieferten Daten auch auf Terrorverdächtige hin zu analysieren. Miller dazu: "Ich nehme an, wenn etwas Bedenken auslösen würde, werden wir es den entsprechenden Stellen übermitteln". Nun wurde zwar angegeben, die Daten würden nur zur Analyse der Wirksamkeit des "Child Online Protection Act" COPA verwendet. Und dieser dreht sich nun einmal um Pornografie, und die Suchbegrffie von Usern, die sich nach den einschlägigen "Adult Content" umsehen, dürften sich von denen jener User geringfügig unterscheiden, die nach Anleitungen zur Zerstörung der westlichen Zivilisation googlen. Entsprechend konstatiert die EFF, dass das Justizministerium offenbar stillschweigend davon ausgeht, Daten, die sie zu einem und nur diesem bestimmten Zweck angefordert hat, auch in alle möglichen anderen Richtungen analysieren und Ergebnisse auch an die entsprechenden ermittelnden Stellen weitergeben zu dürfen. Was möglicherweise zur Anforderung weiterer Daten von den Suchmaschinen führt, um eben Terrorverdächtige zu ermitteln. Wie immer das gehen soll, denn mit entsprechenden Schlüsselwörtern dürften auch zahlreiche User Suchabfragen gestartet haben, die sich nicht ernsthaft ans Bombenlegen machen wollen. Die EFF fordert nun, dass das Ministerium die ganze Datenanforderung und -analyse abbricht: nicht nur sei das Vorhaben unter den jetzigen Vorzeichen verfassungsmäßig bedenklich, sondern könne auch zu einer ganzen Reihe von Fehlermittlungen führen. Unter diesen Vorzeichen kann Googles Weigerung zur Kooperation nur nochmals begrüßt werden. Verwandte News
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