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05. April 2008
Google Street View Amerikanisches Ehepaar sieht Privatsphäre verletzt und klagtEin Ehepaar in den USA sieht ihre Privatsphäre verletzt. Google hätte unrechtmäßig Privateigentum fotografiert und online zur Verfügung gestellt. Sie hätten das Eigentum als Rückzugsraum gekauft und die Bilder würden den Wert des Grundstücks mindern. In der Klage fordern sie Schadensersatz. Google dagegen weist die Klage zurück. Eine kurze Mitteilung hätte genügt, um das Bild entfernen zu lassen. Das Ehepaar aus Pittsburgh hat vor dem US-Bundesgericht Pennsylvania geklagt. Sie fordern Schadensersatz in Höhe von 25.000 Dollar, weil Bilder von ihrem Privatgrundstück im Street View Feature von Google aufgetaucht sind. Die Bilder würden nicht nur die Privatsphäre verletzen, sondern auch ihr Grundstück entwerten. Bei ihrer Kaufentscheidung hätte die Privatsphäre eine entscheidende Rolle gespielt. Google soll Schadensersatz zahlen und das Bild des Grundstücks aus ihren Datenbanken entfernen. Vorgeworfen wird Google ein "absichtlicher oder grob fahrlässiger Einbruch die Privatsphäre", denn die Straße, in der das Ehepaar wohnt, wäre klar als Privatstraße markiert gewesen. Weiter begründen sie die Klage, dass das Hinzufügen ihres Hauses in Google Street View für "diverse psychische Leiden" verantwortlich gewesen wäre. Google sträubt sich gegen die Forderungen. Sie sagen, ein dezenter Hinweis hätte genügt, um das Bildmaterial entfernen zu lassen. Mit der Privatsphäre dürfte es nun dahin sein, denn inzwischen berichten verschiedene Webseiten über den Vorfall. Weitere Details zur Klage findet man beispielsweise auf der Internetseite von The Smoking Gun. Das Street View Feature von Google ist nicht unumstritten. Im letzten Jahr hat sich Google mit dem amerikanischen Militär geeinigt, dass man bestimmte Straßen nicht in den Service mit aufnehmen will. Kritisiert wird ebenfalls der enorm hohe Detaillierungsgrad, der in "einige Wohnzimmer reinschauen lässt". Google argumentiert, es würden ausschließlich Aufnahmen von öffentlichen Räumen zur Geltung kommen und auf Anfrage würde man entsprechendes Bildmaterial entfernen lassen. Problematisch ist ebenfalls, dass man auf einigen Bildern Personen findet, die sich zufällig zum Zeitpunkt der Aufnahme im Straßenraum befanden. Dieses ist auch eines der Streitpunkte im vorliegenden Fall. Es würde sich bei dem Anwesen des klagenden Ehepaars nicht um öffentlichen Raum handeln, sondern um klar gekennzeichnetes Privateigentum. ( via Futurezone )
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