|
29. April 2008
Google arbeitet an verbesserter BildersucheVor vielen Jahren hat Google seinen Algorithmus zur Berechnung der beliebtesten Website veröffentlicht. Letzte Woche haben zwei Forscher des Unternehmens auf der World Wide Web Conference in Peking ihre überarbeitete Bildersuche vorgestellt. Ihr "PageRank for Product Image Search" steckt derzeit noch in den Kinderschuhen, es soll den jetzigen Suchmethoden, die primär textbasiert sind aber weit überlegen sein. "Unser Experiment zeigt erhebliche Verbesserungen im Vergleich zur alten Methode, wenn es um die Kundenzufriedenheit und Relevanz der gefundenen Bilder geht", so die Erfinder Shumeet Baluja und Yushi Jing. Derzeit werden den Suchenden noch immer zahlreiche Bilder angezeigt, die mit dem eingegebenen Suchbegriff nichts oder nur sehr wenig gemein haben. Die Suchmaschinen versuchen derzeit noch nicht, den Inhalt der Bilder selbst zu analysieren, lediglich der Text um die Bilder herum und dessen Bildbeschreibung liegen der Suche zugrunde. Vorsicht beim Einbau von nicht lizenzierten Bildern! In einem Urteil vom 27. Februar hat sich das Oberlandesgericht Jena mit der Google-Bildersuche beschäftigt und entschieden, dass selbst diese urheberrechtswiedrig ist. Google würde schlichtweg die jeweilige Einwilligung für die Anzeige der Thumbnails fehlen. Zudem entschieden die Richter: Nur, weil ein Webmaster keine technischen Schutzmaßnahmen ergreifen würde, um die Crawler auszusperren, wäre dies nicht mit einer Einwilligung gleich bedeutend. Einen Unterlassungsanspruch gegenüber Google hatte die klagende Künstlerin aber glücklicherweise nicht erreichen können. Die Richter erkannten in der Anzeige der Thumbnails, dass der Verkauf der so dargestellten Kunstwerke nicht beeinträchtigt, sondern sogar gefördert wird. Traurig aber wahr: Die Verwendung von Bildern, die man über eine der Suchmaschinen gefunden hat, ist trotzdem auch für nicht kommerzielle Anbieter wie Blogbetreiber mit einem finanziellen Risiko verbunden. Nur weil die Bilder in digitalisierter Form ins Netz gestellt wurden, geht deren Urheberrecht nicht verloren. Wer in seinem Blog auf Fotos nicht gänzlich verzichten will - es existieren zahlreiche kostenlose Bilddatenbanken wie stock.xchng oder Pixelio mit lizenzfreien Fotos, für dessen Benutzung man nicht abgemahnt wird. Hier tauschen sich Anbieter und Benutzer von Grafiken und Bildern gebührenfrei aus und umgehen so eventuelle juristische Nachspiele. (Via The Register und RA Wilde & Beuger) Verwandte News
Trackbacks
|