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22. März 2005
Godwins Law in der Filmindustrie Von seltsamen ArgumentationsumkehrungenWarum die Industrie Beliebiges behaupten kann Eine feine Beobachtung machte Ed Felten, seines Zeichens umstrittener Hochschulprofessor mit den Schwerpunktthemen Copyright und Internet. Argumentationslinien der Verwertungsindustrie wechseln bei gewissen Themen plötzlich vollständig die Seiten. So weit, so gut. Interessant wird nun die Folgebeobachtung: "Wenn das Thema der Copyrightpolitik hin zu Pornografie wechselt, wechselt jeder Diskussionspartner plötzlich zur Argumentationslinie des Gegners." Während mit dem Kursieren von Filmen im Internet sonst die existenzielle Bedrohung der kompletten Filmindustrie beschworen wird, verteidigen nach Themenverlagerung die Produzenten der einschlägigen Erotika plötzlich das Verbreiten der entsprechenden Filme im Internet, um sich Käuferschichten zu erschließen und den Bedarf an neuen Produktionen und deren Ausrichtung abschätzen zu können, während auf der gegenseite die Hersteller von Tauschbörsensoftware unhaltbare Versprechungen bezüglich einer Filterung von Tauschbörseninhalten abgeben, was sonst (wahrheitsgemäß) als Ding der Unmöglichkeit abgetan wird. Feldversuche der Leser Feltens deuten in ähnliche Richtungen: erfolgreich wären beispielsweise bereits Diskussionen mit christlichen Fundamentalisten mit dem Argument geschlagen worden, die kostenlose Verbreitung von Pornos im Internet müsse ja laut den Klagen der Filmwirtschaft zwangsläufig in kurzer Zeit zum kompletten Ruin der gesamten Pornoindustrie führen, was ja genau dem Wunsch der Fundis entsprechen müsse. Es ist klar, dass Hollywood und die Pornoindustrie nach unterschiedlichen Gesetzen funktionieren und die Übertragbarkeit der Argumente nur teilweise funktioniert. Dennoch scheint hier eine Beliebigkeit der Argumentation durch, die nicht völlig von der Hand zu weisen ist und sich vor allem nicht nr auf die Thematik Filme in Tauschbörsen und Pornografie beschränkt. So wird beispielsweise Kryptografie und die Nichtüberwachbarkeit von Kommunikation momentan im Rahmen der Telekommunikationsüberwachungsverordnung als Unterstützung von organisierter Kriminalität und Terrorismus verteufelt, wenn es genehm ist, gleichzeitig wird auf die Wichtigkeit abhörsicherer Kommunikation in den Konzernen hingewiesen. In der Öffentlichkeit wird über die Filesharer und entgangene Milliardengewinne geklagt, gegenüber den Aktionären werden neue Rekordergebnisse verkündet und Umsatzgewinnemit der gestiegenen Qualität der Produkte begründet - nicht etwa mit dem Erfolg von Kriminalisierungskampagnen. "Doubletalk" hiess das bei Orwell - in den Zeiten des Internet, wo der Tauschbörsennutzer auch mal einen Aktionärsbericht lesen kann, wird das Prinzip aber für alle sichtbar. Verwandte News
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