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23. August 2007

GEZ mahnt ab akademie.de darf nicht mehr GEZ-Gebühr schreiben

GEZ-Gebühren gibt es nicht. Es gibt auch keine GEZ-Anmeldung, keine GEZ-Anschreiben oder eine GEZ-Gebührenpflicht. Alle diese Begriffe seien "nichtexistent" und dienen dazu, ein "negatives Image der GEZ hervorzurufen". Insofern ist es vollkommen logisch, dass die GEZ akademie.de abmahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordert, in der sich die Infoseite verpflichtet, die strittigen Begriffe nicht mehr zu verwenden.

Ein GEZ-Brief ist nämlich kein GEZ-Brief, sondern ein "Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird", die "GEZ-Anmeldung" mutiert nach Willen der GEZ zur "gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte" und "PC-Rundfunkgebühren" zum Begriffsmonster "gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte".

Jede erneute Verwendung der Begriffe - eine externer Link in neuem Fenster folgtkomplette Liste hat akademie.de veröffentlicht - soll nach Willen der GEZ mit 5.100 Euro Strafe belegt werden. Akademie.de hat sich nun zur "GEZ-freien Zone" erklärt. Auf der Seite wurden Tipps und Musterbriefe veröffentlicht, die bei der GEZ-Abmeldung oder der Klärung der PC-Gebührenpflicht helfen sollten. Diese Inhalte wurden nach der Abmahnung aus dem Netz genommen.

Sollte akademie.de den Forderungen nicht nachkommen, droht die GEZ, sie werde Unterlassungsansprüche "gerichtlich geltend machen, wodurch erhebliche Kosten entstehen werden." akademie.de befürchtet weitere Abmahnungen, da die von der GEZ als "falsch" bezeichneten Begriffe tausendfach im deutschsprachigen Netz zu finden sind und überwiegend umgangssprachliche Bedeutung haben.

Ironischerweise wird die Webseite der GEZ zum Suchbegriff "GEZ-Gebühren" auf Platz eins bei Google gerankt. Und will man sich per PDF-Vordruck externer Link in neuem Fenster folgtanmelden, ist die Rede zwar nicht von einem "GEZ-Anschreiben", sondern nur von einem "GEZ-Schreiben". Was so ein einfaches "An-" aus einem Begriff machen kann?

(externer Link in neuem Fenster folgtvia)

  • 58 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von A John Die dürfte doch eigentlich klar sein, wenn man bedenkt, das er sogar die Verwendung von Anführungszeichen ("") in seiner Berufsbezeichnung abmahnt und auch dagegen klagt. Manche haben offensichtlich keine Einwände dagegen. Interessanterweise hat niemand die Frage gestellt, wie die Gebühreneinzugszentrale überhaupt legitimiert ist ;-) JS P.S.: Herr v. ...

  • Angeblich soll von einigen Forderungen der GEZ von der GEZ selbst wieder Abstand genommen wurden sein. Weiss da jmd. mehr? Die GEZ hat wohl eingesehen, dass sie sich damit nur selbst ihren Ruf schadet. Und wie ja schon gesagt, bleibt so und so nicht viel von der Abmahnung übrig.

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