gulli: GEZ: Die dreisten Methoden der Gebührenermittler
13. Mai 2008

GEZ Die dreisten Methoden der Gebührenermittler

Der TV-Sender RTL zeigte heute im Rahmen der Sendung "Punkt 12" mit der versteckten Kamera, wie ein neuer Mitarbeiter im Kampf gegen Schwarzseher von seinen langjährigen Kollegen angelernt werden sollte. Unter anderem wurde alleine aufgrund der eigenen Bestandsliste behauptet, es gäbe bereits Hinweise auf die illegale Benutzung von Rundfunkgeräten. Der Gebührenjäger wollte natürlich nicht sagen, von wem diese Angaben stammen sollen. Andere Mieter wurden an ihrer Haustür belogen, ihre Verstärker oder CD-Player wären alleine schon gebührenpflichtig. Manche der Ermittler wurden schon als Mitarbeiter der "GEZtapo" beschimpft.

Der Journalist hatte sich im Auftrag von RTL als neuer Mitarbeiter anheuern lassen, um einen Blick hinter die Kulissen zu werfen. Von Einschüchterungen, Lügen und Drohungen war an den beiden Tagen, bei denen der Mann mit versteckter Kamera filmte, alles dabei. Hintergrund der Methoden ist sicherlich auch die Tatsache, dass die Ermittler über ihre Provision entlohnt werden. Beim Einstellungsgespräch hatte der Vermittler den Bewerber mit völlig überzogenen Gehaltserwartungen locken wollen.

Die Arbeitsgrundlage der GEZ-Jäger ist eine Liste vom Einwohnermeldeamt, die mit der von der GEZ abgeglichen wird. Wer zahlt, wird in Ruhe gelassen, die anderen werden "besucht". CD-Player und Verstärker sind natürlich nicht gebührenpflichtig. Auch reicht es, wenn sich eine Person eines Haushaltes bei der GEZ anmeldet. Im Filmbeitrag wurde auch der Lebensgefährte dazu überredet, sich separat anzumelden. Angedrohte Ordnungsstrafen von 1.000 Euro sind auch nicht zulässig.

 

Was die Fahnder der GEZ nicht dürfen!

Die Befugnisse der GEZ enden exakt an eurer Haustür. Niemand kann dazu gezwungen werden einen Gebührenfahnder in seine Wohnung oder auf sein Grundstück zu lassen. Aktionen wie das Haus auf der Suche nach laufenden Fernsehern umschleichen oder die Tür mit dem Fuß offenhalten, sind ebenfalls verboten! Wenn ein GEZ-Mitarbeiter z. B. als Maler oder Maurer "getarnt" ins Wohnzimmer stürmt, um zu überprüfen, ob Rundfunkgeräte aufgestellt sind, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Er darf sich grundsätzlich keinen Zutritt verschaffen.

Die Mitarbeiter verfügen über keinerlei Polizeibefugnisse. Und selbst Polizisten benötigen eine richterliche Anordnung für eine Hausdurchsuchung, wollen die gegen euren Willen in eure Wohnung. GEZ-Mitarbeiter sind nicht mal Beamte. Strafandrohungen oder sonstige Panikmache, die der Einschüchterung dienen soll, am besten einfach ignorieren. Die angedrohten Schreiben abwarten - meist waren es leere Drohungen ohne jede juristische Substanz. Grundsätzlich gilt: Nie die Kontrolleure in die Wohnung lassen!

 

Was die Fahnder dürfen:

Die GEZ kauft Adressenlisten der Einwohnermeldeämter, die sie mit ihren Teilnehmerdaten vergleicht. Wer nicht auf der Liste steht, könnte ein Schwarzseher sein. Die Meldebehörden helfen der GEZ auch bei der Recherche neuer Anschriften, wenn man umgezogen ist. Unschön aber durchaus gängig: Die Gebührenfahnder dürfen Nachbarn und Hausmeister befragen oder den Müll nach TV-Zeitschriften durchwühlen.

Manchmal gibt man sich als Marktforscher aus und befragt die Schwarzseher nach Inhalten von bestimmten TV-Sendungen. Wer sich verplappert, beweist, dass er TV schaut und hat verloren. Auch GEZ, Rundfunkgebühr, zahlenerlaubt aber durchaus verpönt: Die Gewinnspiel-Masche, bei der der Fahnder vorgibt, der Verdächtige hätte angeblich ein Abo für eine TV-Zeitschrift gewonnen. Freut sich das Opfer zu sehr, sitzt es ebenfalls in der Falle. Wer keinen Fernseher besitzt, braucht im Normalfall auch kein Fernsehprogramm.

  • 89 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von Destiny666 Kann das formlos geschehen oder muss da ein spezielles Formular verwendet werden? Formlos, aber bei den neuen Antragsformularen auf der GEZ Seite ist dies wählbar. Vorläufig gilt ca 4 Monate.

    LARSIANER am 19.05.2008 09:22
  • Zitat: Zitat von c_yo @Bauer_Lindemann: ich würde sagen die Chancengleichheit (ja anfangs für die Privaten) dient auch andersrum. Mit dem Urteil meinte ich dieses: BVerfGE 73, 118 kann natürlich sein das ich das falsch verstanden habe. Mir fällt grad ein wir haben doch irgendwas von Grundversorgung auch im Gesetz stehen. Habe ich doch schon geschrieben: die Aufgabe der ÖRR war die Grundversorgung: ...

    Bauer_Lindemann am 20.05.2008 11:03

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