Der Journalist hatte sich im Auftrag von RTL als neuer Mitarbeiter anheuern lassen, um einen Blick hinter die Kulissen zu werfen. Von Einschüchterungen, Lügen und Drohungen war an den beiden Tagen, bei denen der Mann mit versteckter Kamera filmte, alles dabei. Hintergrund der Methoden ist sicherlich auch die Tatsache, dass die Ermittler über ihre Provision entlohnt werden. Beim Einstellungsgespräch hatte der Vermittler den Bewerber mit völlig überzogenen Gehaltserwartungen locken wollen.
Die Arbeitsgrundlage der GEZ-Jäger ist eine Liste vom Einwohnermeldeamt, die mit der von der GEZ abgeglichen wird. Wer zahlt, wird in Ruhe gelassen, die anderen werden "besucht". CD-Player und Verstärker sind natürlich nicht gebührenpflichtig. Auch reicht es, wenn sich eine Person eines Haushaltes bei der GEZ anmeldet. Im Filmbeitrag wurde auch der Lebensgefährte dazu überredet, sich separat anzumelden. Angedrohte Ordnungsstrafen von 1.000 Euro sind auch nicht zulässig.
Was die Fahnder der GEZ nicht dürfen!
Die Befugnisse der GEZ enden exakt an eurer Haustür. Niemand kann dazu gezwungen werden einen Gebührenfahnder in seine Wohnung oder auf sein Grundstück zu lassen. Aktionen wie das Haus auf der Suche nach laufenden Fernsehern umschleichen oder die Tür mit dem Fuß offenhalten, sind ebenfalls verboten! Wenn ein GEZ-Mitarbeiter z. B. als Maler oder Maurer "getarnt" ins Wohnzimmer stürmt, um zu überprüfen, ob Rundfunkgeräte aufgestellt sind, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Er darf sich grundsätzlich keinen Zutritt verschaffen.
Die Mitarbeiter verfügen über keinerlei Polizeibefugnisse. Und selbst Polizisten benötigen eine richterliche Anordnung für eine Hausdurchsuchung, wollen die gegen euren Willen in eure Wohnung. GEZ-Mitarbeiter sind nicht mal Beamte. Strafandrohungen oder sonstige Panikmache, die der Einschüchterung dienen soll, am besten einfach ignorieren. Die angedrohten Schreiben abwarten - meist waren es leere Drohungen ohne jede juristische Substanz. Grundsätzlich gilt: Nie die Kontrolleure in die Wohnung lassen!
Was die Fahnder dürfen:
Die GEZ kauft Adressenlisten der Einwohnermeldeämter, die sie mit ihren Teilnehmerdaten vergleicht. Wer nicht auf der Liste steht, könnte ein Schwarzseher sein. Die Meldebehörden helfen der GEZ auch bei der Recherche neuer Anschriften, wenn man umgezogen ist. Unschön aber durchaus gängig: Die Gebührenfahnder dürfen Nachbarn und Hausmeister befragen oder den Müll nach TV-Zeitschriften durchwühlen.
Manchmal gibt man sich als Marktforscher aus und befragt die Schwarzseher nach Inhalten von bestimmten TV-Sendungen. Wer sich verplappert, beweist, dass er TV schaut und hat verloren. Auch erlaubt aber durchaus verpönt: Die Gewinnspiel-Masche, bei der der Fahnder vorgibt, der Verdächtige hätte angeblich ein Abo für eine TV-Zeitschrift gewonnen. Freut sich das Opfer zu sehr, sitzt es ebenfalls in der Falle. Wer keinen Fernseher besitzt, braucht im Normalfall auch kein Fernsehprogramm.
| 89 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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c_yo am 18.05.2008 12:20:16: |
LARSIANER am 19.05.2008 09:22:46: |
Bauer_Lindemann am 20.05.2008 11:03:16: |