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02. September 2005

Gericht entscheidet gegen freien battle.net Gameserver

BNetD verstößt gegen DMCA und EULA

Ein Berufungsgericht in St. Louis urteilte gestern gegen drei Programmierer, die mit BNetD eine Open-Source - Alternative zu den Gameservern von battle.net entwickelt haben. Blizzard bietet an, auf ihren battle.net - Servern online World of Warcraft oder die Spiele der Diablo-Reihe zu spielen, verbietet jedoch in seinen EULAs und den "Shrink-Wrap-Agreements" - den Vertragsbedingungen, denen man mit dem Öffnen der Spieleverpackung zustimmt - per Reverse Engineering entsprechende alternative Server-Software für die Multiplayerspiele zu schreiben.

Dieser Lesart stimmte das Gericht zu. BNetD verstoße gegen den Digital Milennium Copyright Act und gegen die Lizenzbedingungen Blizzards. Damit ist nicht nur die Spielergemeinschaft getroffen, sondern auch der Wettbewerb und die Innovation im Spielegenre. Das Urteil ...unterbindet jegliche Add-On-Entwicklung, die ein Wettbewerber den Spielern für ihre legal erworbenen Spiele anbietet. Add-On- Innovation ist eine der heißesten Bereiche von Kreativität und wirtschaftlichem Wachstum in der Softwarebranche, und dieses Urteil wird die Investitionsbereitschaft und die Entwicklung in diesem Bereich bremsen, so EFF-Anwalt Jason Schultz. Die EFF unterstützte die Programmierer im Prozess gegen Blizzard.

Die praktischen Folgen im Gamingbereich könnten etwas milder ausfallen: die Open-Source - Software bleibt auch nach dem Urteil weiterhin verfügbar. Ebenso sind die rechtlich umstrittenen Shrink-Wrap-Lizenzen und EULAs nicht in allen Ländern so restriktiv geschützt wie in den USA. In Deutschland beispielsweise ist die Rechtsauffassung aktuell die, dass es durch das Aufreißen der Verpackung eben nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.

Battle.net - Alternativen dürfte es damit auch weiterhin geben. Es ist nur die Frage, wie weit es sich Programmierer vorher scharf überlegen, ob sie überhaupt noch ein Addon zu einem Spiel schreiben sollen - wenn sie danach mit unüberschaubaren juristischen Konsequenzen rechnen müssen. Wie Lawrence Lessig in einem anderen Fall kommentierte: Wir wissen nicht einmal, was wir verpassen, weil Leute Angst haben.

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