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04. Juni 2005

Gericht Dateien anbieten ist nicht Dateien verteilen

Stattgefundene Downloads müssen im Fall Napster bewiesen werden

Zunächst: Doch, vor einem US-Gericht wird immer noch der Fall Napster verhandelt. Bei Napster erinnert nun nichts mehr an die glorreichen alten Zeiten, dennoch ist der Tauschbörsenpionier zumindest im gerichtlichen Nachspiel nochmals für eine Überraschung gut. Von Richterin Marilyn Patel wurde nun eine Anordnung erlassen, nach der das reine Anbieten von copyrightgeschützten Werken nicht für eine Anklage ausreiche. Es müsse darüberhinaus auch bewiesen werden, dass die Dateien auch tatsächlich von jemandem heruntergeladen wurden.

Der Nachweis, Dateien seien auch tatsächlich heruntergeladen worden habe offenbar nicht stattgefunden - Copyrightexperte Ernest Miller bezeichnet die Kläger der MPAA in seinem Blog auch entsprechend vollmundig als "verdammte Idioten, weil sie keine Beweismittel für direkte Verstöße gesammelt haben, bevor die sie Klage starteten. Es wäre lächerlich einfach gewesen, abr sie machten sich offenbar nicht einmal die Mühe, es zu versuchen".

Dabei muss jedoch bedacht werden, dass es sich im genannten Fall um eine Klage gegen Napster selbst dreht - eine Übertragbarkeit hin zu den tausenden Klagen gegen Tauschbörsennutzer ist damit nur sehr bedingt gegeben. Dennoch könnte die Anordnung auch dort zumindest zu Resonanz und einigen unbequemen Fragen führen: wie kommt beispielsweise die Musikindustrie auf den irrsinnigen Betrag von $750, die ein einzelnes mp3-File im Shared-Ordner eines Tauschbörsennutzers an wirtschaftlichem Schaden mindestes verursachen soll, ohne auch nur ansatzweise belegen zu können, wie oft und ob die Datei überhaupt von Dritten geladen wurde?

Das Verfahren gegen Napster wird noch fortgesetzt.

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