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02. März 2007
Gerhart Baum Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchung in NRWHeftig umkämpft verabschiedete das Landesparlament NRW im letzten Jahr die Online-Durchsuchung und seit Januar darf der Geheimdienst unter bestimmten Bedingungen Computer von Privatpersonen durchsuchen. Gerhart Baum (FDP) reichte nach eigenen Angaben beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetzt zur Online-Durchsuchung ein und bezeichnete es als "drastischer Eingriff in die Freiheit der Bürger, der schwerer wiegt als der Große Lauschangriff". Ein Klick und schon könnte eine Arbeit, die sonst von einem Dutzend Polizeibeamten durchgeführt wird, via Internet halbautomatisch in kurzer Zeit durchgeführt werden, schnell, unkompliziert und günstig; aus Mündern der Polizei und Geheimdienste klingt das große Wort „Online-Durchsuchung“ wie ein Meilenstein des Guten in der Verbrechensbekämpfung. Ingo Wolf (FDP) hatte das umstrittene Gesetz als Terrorismusbekämpfung durch die Instanzen der Verfassungsbehörden von NRW gekämpft. Doch hat Wolf mit dem kulturell engagierten Gerhart Baum aus den eigenen Reihen den größten Widersacher gefunden. Erste Stimmen rechnen Baum bei guter Darstellung des Sachverhalts und einem fundierten Rechtsanwalt relativ gute Chancen vor der Kammer des Verfassungsgerichts zu. Verwandte News
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