gulli: GEMA vs. Rapidshare: Ein alter Bekannter steht mit dahinter

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21. Januar 2007

GEMA vs. Rapidshare Ein alter Bekannter steht mit dahinter

Für die GVU hat Oliver Dierks schon undercover ermittelt, ob auch erfolgreich, läßt sich trefflich streiten. Im Fall der Einstweiligen Verfügungen der GEMA, die gegen den Filehoster Rapidshare erwirkt wurden, scheint Dierks jedoch seinen Anteil gehabt zu haben. Seine Aussage: bis Juni letzten Jahres soll die GEMA noch nie von One-Click-Hostern gehört haben. Informationen erhielt sie von Dierks, den die GEMA eigentlich wegen Informationen im Fall Eselfilme kontaktierte.

Gegen www.rapidshare.de und www.rapidshare.com konnte die GEMA einstweilige Verfügungen vor dem Landgericht Köln erwirken. Warum ausgerechnet die GEMA gegen Rapidshare vorgeht, bleibt unklar - Schwerpunkt der Verwertergesellschaft ist die "öffentliche Aufführung" von Musik, wenngleich sie auch die Vervielfältigungsrechte für Texter und Autoren wahrnimmt. Schon im Fall mp3flat.com, bei der von "öffentlicher Aufführung" eingeschränkt die Rede sein konnte, blieb die GEMA bislang erfolglos, ob dies bei Rapidshare anders wird, kann man bezweifeln. Begonnen hat der jetzige Vorstoß der GEMA offenbar mit einem alten Bekannten.

Bei seinen Ermittlungen für die GVU hatte Dierks ausgiebig mit Betreibern von eDonkey-Sites zu tun: unter anderem Eselfilme. Die GEMA war Dierks zufolge an Informationen über Eselfilme interessiert und lud ihn zu einem Gespräch nach München ein. Dierks gab zwei Mitgliedern der damals im Aufbau befindlichen "Abteilung für Internetpiraterie" der GEMA Informationen zu Eselfilme sowie eine Liste von Sites, die auf Rapidshare Files uppten.

Was offenbar auf Interesse stieß, da das Phänomen der GEMA nicht bekannt zu sein schien. Dierks:

"Bis zu diesem Tag hatten die noch nie etwas von One-Klick-Hostern gehört... nicht einmal die Anwälte wusten etwas von denen."

Nach dem ersten Treffen folgten weitere Gespräche mit der GEMA, Dierks gab an, für die Verwertergesellschaft zahlreiche Adressen von Sites übergeben zu haben, die Musik auf Rapidshare luden.

Gesprochen wurde über einen möglichen Auftrag zur Beweissicherung von Musikfiles und das Auffinden von Servern, auf denen sich illegale Musikdateien befinden. Laut Aussage der GEMA reichten für eine Klage keine vereinzelten Files aus, vielmehr müssen ein paar hundert Stücke gesichert werden, damit eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Was verwundert, denn zur Klageeinreichung ist normal der Download einiger weniger Files - gerichtstauglich belegt - ausreichend, wie die Filesharingklagen der IFPI zeigten.

Beim ersten Gespräch im Juni übergab Dierks der GEMA 10 URLs zu Sites, die über Rapidshare Files anboten, darunter 3.dl.am und alben.to. Ende September folgte eine längere Liste mit insgesamt 513 URLs.

Seitdem sei der Kontakt zur GEMA abgebrochen. Dierks geht davon aus, dass seitdem durch die GEMA die notwendige Zahl von Files geladen und protokolliert wurde.

Dennoch bleibt offen, warum sich die Gesellschaft nun ausgerechnet auf Rapidshare eingeschossen hat: von einer öffentlichen Aufführung kann in Bezug auf bei RS hochgeladenen Files bekanntlich keine Rede sein. Bereits während seiner Zeit bei der GVU habe Dierks auch in Sachen Rapidshare ermittelt, ein Vorgehen gegen den Hoster konnte auch damals trotz Beweisen für Verstöße gegen das Urheberrechtgesetz nicht eingeleitet werden.

Dass der Gesellschaft die Filehoster bis Sommer letzten Jahres völlig unbekannt waren, mag erklären, dass die Vorgehensweise von Anfang an in nichts an die Strategien anderer Anti-Piraterieorganisationen erinnert. Über ein halbes Jahr später bleibt das Vorgehen der GEMA nach wie vor verwirrend. Rapidshare hat inzwischen angekündigt, gegen die EVs vorzugehen.

  • Das Garantiert nix gegen die leecher und Upper seitens der Industrie unternommen wird, kann man nicht sagen. Allein schon um die Meute aufzuschrecken könnte man ja ein Paar "jagen".

    smartphoenix am 23.01.2007 15:02
  • Es werden sicher Exempel stauiert aber da werden nicht Leute gebusted die privat das Zeug saugen und vlt. 50 Filme haben. Da wird eher Jagd auf die Leute gemacht die das Zeug verkaufen, auf dem Flohmarkt usw. Beachtet einfach die Grundregeln: 1. Kein Geld damit verdienen, d.h. nicht verkaufen (Flohmarkt etc.) 2. Nicht damit hausieren gehen dass ihr an die Warez kommt und jedem davon erzählen. Es gibt viele die dann ihre Freunde ...

  • Zitat: Zitat von Master2205  Ich denke so kann man das nicht sehen. RS hat ja Einspruch gegen die einstweilige Verfügung eingerichtet. Ich denke, da RS in der Schweiz sitzt, dass die GEMA nur wenige Mittel zur Verfügung hat, um RS irgendetwas anhaben zu können.. Aber die Suisa ist mit der Gema verbandelt, so gesehen bietet die Grenze auch keinen wirklichen Schutz

    Freemaennle am 23.01.2007 15:38
  • Zitat: Zitat von Toady  Rapidshare indiziert die Dateien nämlich nicht, es gibt keinen Katalog oder andere Dareichungsformen irgendeines Angebotes - einzig und alleine der Uploader selbst bestimmt, wer auf diese Dateien Zugriff hat. Rapidshare selbst hat da keinen Einfluss drauf, die bieten lediglich die Plattform. Womit sie zumindest Mitstörer sind (die Rechsprechung hierzu habe ich schon öfters ...

    Gravenreuth am 23.01.2007 19:38
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