Die Urteilsbegründung des OLG Hamburg vom 28.01.2009 im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Betreiber von Alphaload, der Walea GmbH, liegt nun vor.
Die Unterlassungsverpflichtung erstreckt sich auf jegliche durch Alphaload ermöglichte Zugangsvermittlung zu den urheberrechtswidrig genutzten Musikwerken. Zudem muss das Unternehmen sämtliche Werbeaussagen einstellen, mit denen eine Nutzung des Dienstes zu illegalen Zwecken geworben wurde.
Das OLG Hamburg bestätigte damit das Urteil aus erster Instanz des Landgerichts Hamburg vom 26.10.2007. Es ist davon auszugehen, dass die GEMA bald auch gegen die anderen Anbieter in diesem Bereich vorgehen wird. (Ghandy)
(via GEMA.de, thx!)
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Hadron am 06.03.2009 22:09:53: |
nomad2k am 07.03.2009 10:24:04: |
hydrofire am 08.03.2009 16:31:05: |