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GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT

Ghandy am Samstag, 06.03.2010 14:00 Uhr

Das Landgericht Hamburg hat gestern die am 17. Februar 2010 verhandelte einstweilige Verfügung gegen UseNeXT erlassen. Die Unterlassungsverfügung umfasst 100 Werke des GEMA-Repertoires.

Die gestrige Entscheidung des LG Hamburg erweitert somit die Haftung dieses Usenet-Providers. Der Anbieter haftet somit nicht nur, wenn er explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten des Angebots hinweist, sondern auch, wenn man den ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifiziert, um die Rechteinhaber zu schützen. Konkret sollte das Unternehmen diverse Werke der GEMA davor bewahren, von UseNeXT-Kunden heruntergeladen zu werden.

Die GEMA hatte die angestrebte Unterlassungsverfügung gegen UseNeXT auf die unzulässige Bewerbung mit illegalen Nutzungsmöglichkeiten des Usenet aus dem Jahre 2006 gestützt und argumentiert, der Anbieter hätte mehr tun müssen als lediglich seine Werbung abzuschwächen, um das Repertoire der GEMA zu schützen. Der Kläger sieht dieses Urteil natürlich als einen Erfolg an. Damit sei man dem Schutz der Urheberrechte wieder einen Schritt näher gekommen. Andererseits wird die GEMA mithilfe derartiger Urteile die Usenet-Anbieter künftig dazu verpflichten, ihr Angebot zu zensieren.

Dies war in Hinblick auf Usenet-Anbieter nicht die erste oder letzte Aktion der Verwertungsgesellschaft. Im Juli 2007 hatte die GEMA die mehr oder weniger freiwillige Schließung des Usenet-Dienstes Usepirat.de realisieren können. Im Januar 2007 hatte man bereits eine einstweilige Verfügung gegen UseNext erreicht und geht weiter gegen den Anbieter vor. Auch gegen Alphaload erging im März 2009 eine einstweilige Verfügung.

Foto: Lars Sobiraj.

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25 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Tyl3r_Durden am 07.03.2010 18:00:20

    Allerdings sollte man differnzieren gegenüber Filsharing (Datenaustausch) und Angeboten bei denen nur ein Austausch Geld gegen (illegale) Ware erfolgt. Gegen zweiteres kann meines Erachtens gerne vorgegangen werden. Wobei Usenet-Anbieter allerdings in die erste Kat...

  • d_dark_1 am 07.03.2010 17:34:56

    ... Außerdem: Unternehmen die sich offensichtlich an Filesharing bereichern (auch wenn sie sich rechtlich in einer Grauzone befinden) sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Cheers :) So sehe ich das auch. Allerdings sollte man differnzieren gegenüber Filsharing...

  • LoL-O_Mat am 07.03.2010 01:31:39

    Außerdem: Unternehmen die sich offensichtlich an Filesharing bereichern (auch wenn sie sich rechtlich in einer Grauzone befinden) sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Unternehmen, die sich durch Abmahnungen, die auf aus den Fingern gezogenen Schäden basieren, u...

  • DasFragezeichen am 07.03.2010 01:24:00

    LA Hamburg. Das bedarf eh keiner Worte mehr....

  • StaTiC am 06.03.2010 21:46:29

    ging es auch auch so, dass man anhand des news titels schon wusste welches gericht diese entscheidung gefällt hat? ich bin langsam mal dafür, die kontobewegungen der hamburger richter zu prüfen ob da nicht irgendwie ein paar überweisungen von gvu, gema und konsorten drauf sind....

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