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23. Mai 2007
Gebrüder Schmidtlein Vorsicht vor irreführender BerichterstattungWegen der Verknüpfung eines Gewinnspiels mit kostenpflichtigen Angeboten wurde die einschlägig bekannte Gebrüder Schmidtlein GbR zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 24.000 Euro verurteilt. Leichtsinnige User seien gewarnt: auf die aktuellen Webangebote des Unternehmens, die im Kontext der Meldung häufig genannt werden, hat das noch nicht rechtskräftige Urteil keinerlei Auswirkungen. Die Wettbewerbszentrale veröffentlichte die "Das Unternehmen bot auf zahlreichen Internetseiten (z. B. www.sms-heute.de, www.klingeltoene-heute.de, www.wohnen-heute.de) Leistungen an, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren. Nach Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale wegen intransparenter Preisgestaltung und Abgabe einer Unterlassungserklärung mit drohender Vertragsstrafe von 2.000,-- € je Verstoß war das Unternehmen wiederholt mit derart unlauteren Angeboten aktiv, so dass die Wettbewerbszentrale erfolgreich die Zahlungsklage erhoben hat." entsteht der Eindruck, die genannten Angebote seien per se gesetzeswidrig. Wer denkt, in Zukunft auf entsprechenden Seiten sorglos Leistungen abonnieren zu können, schließlich könne man das vermeintlich rechtswidrige Geschäft anschließend problemlos stornieren, sei gewarnt: das Urteil bezieht sich ausschließlich auf eine Koppelung eines Gewinnspiels mit kostenpflichtigen Angeboten. Ironischerweise gab es nicht einmal diese Koppelung: Den Wettbewerbshütern war nur der Hinweis auf die kostenlose Teilnahmealternative am Gewinnspiel zu klein ausgefallen. Die beanstandeten Angebote wurden vor über einem Jahr angeboten und sind in der Zwischenzeit eingestellt. Verwandte News
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