Nachdem schon kurz nach der Verhaftung der Haftbefehl gegen den Rechtsanwalt der Betreiber von FTPWelt.com aufgehoben wurde, deutet sich in Bezug auf die User an, dass Verfahren, sollten sie tatsächlich eingeleitet werden, noch einige Zeit auf sich warten lassen. Beim Hauptverfahren gegen die Seitenbetreiber wird auf einen Abschluss im ersten Halbjahr 2005 gerechnet, ebenso beim Verfahren gegen den Anwalt von FTPWelt.com. Auf unsere Nachfrage bezüglich dem Stand der Verfahrungseinleitung gegen die Nutzer hin teilte die zuständige Staatsanwaltschaft Mühlhausen weiterhin mit, dass die bisher ermittelten Userdaten noch nicht an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet wurden.
Sicher sei, dass Verfahren eingeleitet werden müssen. Angesichts der bisherigen Einmaligkeit des Falls sei aber der Aufwand nicht unbeträchtlich und müsse die genaue Vorgehensweise völlig neu konzipiert werden. Noch ist nicht klar, ob und wie die Verfahren an andere Staatsanwaltschaften weitergegeben werden, die regional für die einzelnen ermittelten User zuständig seien. Angesichts einer Normalkapazität von 25.000 Verfahren im Jahr seien jedoch weitere 17.000 Verfahrenseinleitungen für Mühlhausen wahrscheinlich nicht zu leisten.
Im Lauf der kommenden Wochen sollte sich die weitere Vorgehensweise herauskristallisieren, wurde angekündigt.
Kommentar
Angesichts des Präzedenzcharakter des Falls kann sein Verlauf kaum vorhergesehen werden. Bereits bei oberflächlicher Betrachtung tun sich eine ganze Reihe von Problemen auf. Abgesehen von der logistischen Belastung der Staatsanwaltschaften durch die Verfahren selbst kann mit einem enormen Aufwand für die vermutlich notwendige Kooperation und Abstimmung der Staatsanwaltschaften untereinander gerechnet werden. Zwei Dinge stehen jedoch fest. Zum einen sollte kein FTPWelt-Nutzer jetzt denken, nachdem vier Monate nichts passiert ist, würde schon nichts mehr nachkommen. Die gesetzlichen Verfahren dauern seine Zeit, das gilt insbesondere in einem bisher einzigartigen Fall. Wer von den ehemaligen Kunden inzwischen meint, seine CDs wieder ausgraben und den Esel wieder anwerfen zu können, könnte nach Verfahrenseinleitung bemerken, daß dies ein ziemlicher Fehler war. Der zweite Punkt ist die zu erwartende Wirkung des Falls auf die Öffentlichkeit. Angesichts der Kampagnen von Musik- und Filmindustrie dürften Verurteilungen und Schadensersatzforderungen bei Usern öffentlich keine große Kritik hervorrufen. Es dürfte jedoch der Öffentlichkeit eher schwer vermittelbar sein, wenn gleiche Tatbestände vor unterschiedlichen Gerichten womöglich stark unterschiedlich gehandhabt und ggf. geahndet werden. Wie weit die beteiligten Staatsanwaltschaften es riskieren wollen, angesichts unabgestimmter Rechtsprechung in Folgeprozesse, Revisionen etc. verwickelt zu werden, kann auch kaum abgesehen werden. Die beteiligten Staatsanwaltschaften werden einerseits ein Interesse daran haben, hier einen Präzedenzfall zu schaffen, welcher für die zukünftige Vorgehensweisen bei ähnlichen Fällen als Vorlage dient. Ob und wie effektiv dies angesichts des immensen Aufwands für die Abstimmung, Planung und Durchführung der Verfahren geschehen kann, bleibt vorläufig offen - auch und gerade in Hinsicht auf die durchaus großen Unterschiede in der Internet-Kompetenz der verschiedenen Gerichten in Deutschland Offen bleibt weiterhin noch die Frage, wie die Staatsanwaltschaften mit Fällen umgehen wollen, in denen das Wissen im die Illegalität des Angebots schlicht nicht gegeben zu sein scheint. Es mag dem Großteil der User bewusst gewesen sein, dass Preise und Erscheinungstermine von Filmen bei FTPWelt nicht unbedingt den Gepflogenheiten der Filmwirtschaft entsprachen. Nicht unterschätzt werden darf aber der Teil der Internetuserschaft, die tatsächlich vom Netz, seinen Grauzonen, den rechtlichen Hintergründen etc. schlicht keine Ahnung haben - für die "das Internet" eine weitgehend geheimnisvolle Parallelwelt ist, in welchem die Dinge anders funktionieren. Freenet bewirbt seine DSL-Powertarife u.a. mit den "hochqualitativen Movie- und Softwaredownloads", T-Online mit den Videos, die "in Echtzeit und mit exzellenter Bild- und Tonqualität" gesehen werden können. Ob der Normaluser dabei an die Tagesschau denken soll, mag bezweifelt werden.
Eine letzte Unklarheit stellt die Rolle des "Eiermann" dar, einem Hacker, welcher offenbar vor den Verhaftungen und Beschlagnahmungen Zugriff auf die Rechner von FTPWelt hatte. Inwieweit Daten auf einem Rechner, auf den ein Hacker längere Zeit Zugriff hatte, der offenbar aus persönlichen Motiven aktiv wurde, verläßlich und authentisch sind, könnte im Einzelfall weiterhin eine Frage werden, die die Staatsanwaltschaften beschäftigen wird.
Abschließend bleibt festzustellen, dass nicht nur die User weiterhin vor Problemen stehen. Eine konsistente Rechtsprechung bei zu erwartenden großen Unterschieden im Nutzungsverhalten bei den 17.000 Fällen und der unterschiedlichen Rechtsprechung bei vielen beteiligten Gerichten stellt auch die Anklage vor eine nicht zu unterschätzende Aufgabe. Den Usern sei aber geraten, daran zu denken, dass diese Aufgabe früher oder später in Angriff genommen wird.