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15. Juni 2005

Freispruch im Linkverbotsverfahren gegen Alvar Freude

odem.org darf Naziseiten und rotten.com verlinken

Im Berufungsverfahren vor der 38. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart wurde heute Alvar Freude freigesprochen. Die auf Odem.org verlinkten Naziwebseiten seien klar eine Dokumentation der Zeitgeschichte und mitnichten Volksverhetzung oder Beihilfe gewesen. Ebenso sei der Vorlesedienst FreedomFone eindeutig als Satire zu werten.

Das Urteil wurde allenthalben mit Erleichterung aufgenommen: das Gericht schien gut über Hintergründe und technische Details der Sperrverfügungen und der Linkthematik im Netz allgemein informiert zu sein. Die Beratungspause geriet mit knapp zwei Stunden erstaunlich knapp, die Entscheidung fiel eindeutig aus. Freudes Berichterstattung sei weder Tathandlung gewesen noch stünde sie in Konflikt mit dem Jugendschutz. Die ebenfalls beanstandete Seite rotten.com sei nach Gerichtsauffassung nicht erwiesenermaßen eine "Gewaltdarstellung".

Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, Freude gab an, die Entscheidung über ein erneutes Verlinken der umstrittenen Webseiten erst nach Lektüre der Urteilsbegründung zu entscheiden.

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