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15. Juni 2005
Freispruch im Linkverbotsverfahren gegen Alvar Freudeodem.org darf Naziseiten und rotten.com verlinken Im Berufungsverfahren vor der 38. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart wurde heute Alvar Freude freigesprochen. Die auf Odem.org verlinkten Naziwebseiten seien klar eine Dokumentation der Zeitgeschichte und mitnichten Volksverhetzung oder Beihilfe gewesen. Ebenso sei der Vorlesedienst FreedomFone eindeutig als Satire zu werten. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, Freude gab an, die Entscheidung über ein erneutes Verlinken der umstrittenen Webseiten erst nach Lektüre der Urteilsbegründung zu entscheiden. Verwandte News
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