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27. November 2007
Freie WLan-Hotspots Die Antipropaganda geht auch in Deutschland weiterWenn man Telekom-Anbieter wäre: würde man auf die Idee kommen, öffentliche Telefonzellen aufzustellen? Undenkbar! Schließlich könnten dort wildfremde Menschen telefonieren, Verbrechen planen, vom Stalking bis zur Übergabe von Kinderpornografie Straftaten begehen oder vorbereiten - nur ein vollkommen gewissenloses Unternehmen würde derartige Verführungen zum Verbrechen in aller Öffentlichkeit frei zugänglich machen. Absurde Argumentation? Zumindest Weniger weit hergeholt das rechtliche Risiko: Matthias Gärtner vom BSI mag, wie wohl auch der eine oder andere Ermittler, von Unschuldsvermutung wenig wissen und konstatiert: "Wenn jemand über Ihren Internetzugang strafbewehrte Inhalte herunterlädt, gelten sie selbst erstmal als Verdächtiger." Vorbei offenbar die Zeit, in der über die Dazu wird nun das Schreckgespenst vom kriminellen WLan-Trittbrettfahrer propagiert. Und wahrscheinlich wird man damit sogar Erfolg haben. Denn dass in der heutigen Zeit schon mal zuerst verhaftet und dann nachgefragt wird, ist durch einige beispielhafte Fälle inzwischen wohl in den Köpfen der Menschen angekommen. Das Hotspotsterben könnte demnach kommen - vermutlich jedoch aber aus Angst vor staatlicher Repression und nicht aus Angst vor Missbrauch durch Mitsurfer. Die Propaganda ist damit zügig Verwandte News
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Viele betreiben unbeabsichtigt `Hotspots`, weil sie ihr WLAN nicht verschlüsseln. Ich selbst betreibe einen `echten` Hotspot, mit Splash-Seite und allem (aber natürlich ohne Logging). Lustig sind diejenigen Hotspots-Betreiber, die sich mit einer Login-Splash-Seite in Sicherheit fühlen - da kommt man meist per DNS-Tunneling problemlos vorbei Was mich interessieren würde: Wie sieht es rechtlich aus, wenn man sein Netzwerk per WEP ... Kugelfisch23 am 29.11.2007 12:23
Zitat: Zitat von Kugelfisch23 Was mich interessieren würde: Wie sieht es rechtlich aus, wenn man sein Netzwerk per WEP verschlüsselt? Jeder, der 2 WLAN-Karten zur Verfügung hat und sich halbwegs damit auskennt, kann WEP durch eine Packet Reinjecton in einigen Minuten brechen. Ist dann immer noch der Betreiber `schuld`, weil er kein WPA2 verwendet hat? Ich denke, solange WEP nicht durch einen ... Molnitza am 29.11.2007 16:07
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