gulli: Freie WLan-Hotspots: Die Antipropaganda geht auch in Deutschland weiter
27. November 2007

Freie WLan-Hotspots Die Antipropaganda geht auch in Deutschland weiter

Wenn man Telekom-Anbieter wäre: würde man auf die Idee kommen, öffentliche Telefonzellen aufzustellen? Undenkbar! Schließlich könnten dort wildfremde Menschen telefonieren, Verbrechen planen, vom Stalking bis zur Übergabe von Kinderpornografie Straftaten begehen oder vorbereiten - nur ein vollkommen gewissenloses Unternehmen würde derartige Verführungen zum Verbrechen in aller Öffentlichkeit frei zugänglich machen. Absurde Argumentation?

Zumindest externer Link in neuem Fenster folgtTeltarif müsste das verneinen. "Niemand würde sein Handy einem Fremden überlassen", titelt das Magazin, um auf Aktionen des Branchenverbands BITKOM und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hinzuweisen. Das Ziel: keine offenen WLan-Hotspots mehr in Deutschland.

Denn wer offene Hotspots betreibt, wird schnell zum Verdächtigen, dem "nicht nur finanzielle Schäden, sondern möglicherweise auch rechtliche Konsequenzen" drohen. Was im Fall des Handy-Vergleichs möglicherweise zutrifft - wer einen Fremden eben mal eine halbe Stunde ins Ausland telefonieren läßt, wird den einen oder anderen Euro mehr zahlen müssen - , im Fall der üblichen Flatrate hinkt der Vergleich jedoch schnell ins Reich des Absurden.

Weniger weit hergeholt das rechtliche Risiko: Matthias Gärtner vom BSI mag, wie wohl auch der eine oder andere Ermittler, von Unschuldsvermutung wenig wissen und konstatiert:

"Wenn jemand über Ihren Internetzugang strafbewehrte Inhalte herunterlädt, gelten sie selbst erstmal als Verdächtiger."

Vorbei offenbar die Zeit, in der über die externer Link in neuem Fenster folgtschöne Welt der externer Link in neuem Fenster folgtfreien Bürgernetze und der externer Link in neuem Fenster folgtgemeinsamen Nutzung von Netzzugängen die Rede war. Bürgerengagement und Gemeinwohlorientierung sollen selbstverständlich weiter gefördert, Deutschland noch stärker ins Netz gebracht werden, aber bitte doch auf eine Art und Weise, auf die jeder Nutzer auch ermittelbar bleibt.

Dazu wird nun das Schreckgespenst vom kriminellen WLan-Trittbrettfahrer propagiert. Und wahrscheinlich wird man damit sogar Erfolg haben. Denn dass in der heutigen Zeit schon mal zuerst verhaftet und dann nachgefragt wird, ist durch einige beispielhafte Fälle inzwischen wohl in den Köpfen der Menschen angekommen.

Das Hotspotsterben könnte demnach kommen - vermutlich jedoch aber aus Angst vor staatlicher Repression und nicht aus Angst vor Missbrauch durch Mitsurfer. Die Propaganda ist damit zügig externer Link in neuem Fenster folgtüber den Kanal geschwappt.

  • 14 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von BluePeer Und die Eindeutige Mac addresse tja die muss man erst finden (sofern der anwender eine coole wlan karte hat kann man die ja auch ändern :P ^^) ifconfig wlan0 down ifconfig wlan0 hw MAC-Adresse ifconfig wlan0 up Und schon hab ich eine neue MAC Adresse. Zumindest unter Linux. Dabei ist es egal welche Karte man hat, da der Wechsel nur softwareseitig vollzogen wird.

    Molnitza am 27.11.2007 22:42
  • Unter Windows isses auch einfach. Gerätemanager - NIC wählen - erweitert - Bei Adresse bzw Network Adress einfach eine MAC eintippen.

    Hagenuk am 29.11.2007 12:06
  • Viele betreiben unbeabsichtigt `Hotspots`, weil sie ihr WLAN nicht verschlüsseln. Ich selbst betreibe einen `echten` Hotspot, mit Splash-Seite und allem (aber natürlich ohne Logging). Lustig sind diejenigen Hotspots-Betreiber, die sich mit einer Login-Splash-Seite in Sicherheit fühlen - da kommt man meist per DNS-Tunneling problemlos vorbei Was mich interessieren würde: Wie sieht es rechtlich aus, wenn man sein Netzwerk per WEP ...

    Kugelfisch23 am 29.11.2007 12:23
  • Zitat: Zitat von Kugelfisch23 Was mich interessieren würde: Wie sieht es rechtlich aus, wenn man sein Netzwerk per WEP verschlüsselt? Jeder, der 2 WLAN-Karten zur Verfügung hat und sich halbwegs damit auskennt, kann WEP durch eine Packet Reinjecton in einigen Minuten brechen. Ist dann immer noch der Betreiber `schuld`, weil er kein WPA2 verwendet hat? Ich denke, solange WEP nicht durch einen ...

    Molnitza am 29.11.2007 16:07

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