gulli: Frankreich verfolgt nach dem Gießkannenprinzip: Ab 50 gesharten Files automatisch auf der Beobachtungsliste
29. Mai 2007

Frankreich verfolgt nach dem Gießkannenprinzip Ab 50 gesharten Files automatisch auf der Beobachtungsliste

Die französischen Behörden möchten die Filesharer ihres Landes jetzt endgültig dingfest machen. Die Entscheidung kam aus dem Senat und will automatisch alle Personen auf eine Art Überwachungsliste setzen, die binnen 24 Stunden per Peer-to-Peer mehr als fünfzig Files anbieten würden.

Unabhängig vom Inhalt der gesharten Files und ob diese ein einziges Gesetz dieses Landes brechen, werden diese Personen dann fortan nach Aufnahme in die "watch list" permanent überwacht. Im Fall der Fälle will man sich im Zuge der Observation natürlich rechtliche Schritte gegen die Filesharer vorbehalten. Ausgearbeitet wurde der Vorschlag von der Kommission für Datensicherheit. Noch vor zwei Jahren hatte sich die gleiche Kommission zum Schutz der Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers und gegen eine automatische Aufsicht über P2P-Netzwerke ausgesprochen. Schon im August 2006 hat dieser Staat mit den wahrscheinlich härtesten Internetgesetzen Europas für negative Schlagzeilen gesorgt. Demnach dürfen an französischen Gerichten für einfaches Filesharing bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafen bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Dies dürfte nicht mal ansatzweise im Gleichgewicht zu dem Schaden stehen, der beim illegalen Austausch der Daten entstanden sein könnte.

Die Filesharer des Landes sind über die Ankündigung der Verfolgungsmaßnahmen nach dem Gießkannenprinzip natürlich weniger glücklich. Auf der eigens dafür aufgestellten Seite "51 fichiers" (51 Files) rufen sie die Bürgerinnen und Bürger ihres Landes zum zivilen Ungehorsam auf. Jeder UnterstützerEsel, Edonkey, fichier, Files 51, Frankreich, Senat, Staat, kommission der Aktion soll mindestens 51 Files, die unter Anwendung der CC-Lizenzen veröffentlicht wurden oder Public Domain sind, zum Download anbieten und sie dort behalten, bis "etwas passiert ist". Vom Protest via Angebot illegaler MP3-Dateien oder ähnliches wird abgeraten, dies ist illegal und für die Aktion nur kontraproduktiv. Der Ausgang dieser Aktion, beziehungsweise die konkreten Folgen dieser Gesetzesinitiative innerhalb der nächsten Monate dürfen mit Spannung erwartet werden.

  • 12 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: "Wer für Warez bezahlt, ist bescheuert!" Wer Warez einsetzt auch.

    Frodoger am 31.05.2007 17:03
  • Zitat: Zitat von Frodoger Wer Warez einsetzt auch. hmmm. super kommentar, wenn ich mal so sagen darf nur komisch das du warez benutzt, oder haste ohne os den rechner hochgefahren, internet mit eigensgebauten anschluss und verbindung gebaut? du benutzt gerade software, was auch unter warez fällt. warez ist doch nicht immer ein negativer begriff für illigal erworbene medien, oder lieg ich da ...

    Wandang am 31.05.2007 17:28
  • Zitat: Zitat von Wandang warez ist doch nicht immer ein negativer begriff für illigal erworbene medien, oder lieg ich da falsch? Ja! (geh mal in einen Laden und sag, Du möchtest gerne ein paar Warez kaufen) *cnr* Btw: Äußerst amüsant wenn gulli.com bei der Google-Anfrage nach Warez gleich zweimal in vollem Umfang noch vor Wikipedia genannt wird. Muß einem das irgendwie zu denken geben? Nö, ...

  • @msx: danke für die info^^ und ja, illigal war nen tipfehler

    Wandang am 31.05.2007 19:30

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