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02. August 2006
Frankreich Urheberrecht vom Verfassungsrat drastisch verschärftDer Kurswechsel ist komplett: Schien bei der Reform des französischen Urheberrechts zu Beginn die Einführung einer Filesharing-Flatrate möglich, wurde das Gesetz nach Korrekturen durch den Verfassungsrat das schärfste europäische Internetgesetz: für einfaches Filesharing drohen in der jetzigen Fassung bis zu drei Haft und Geldstrafen von 300.000 Euro. Einschneidenste Änderung des Gesetzes: der Verfassungsrat hielt die reduzierten Strafen für nicht kommerzielles Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke für verfassungswidrig. Den seiner Ansicht nach ungleichen Schutz des Eigentums gegen einerseits kommerziell agierende Kopierer und private Filesharer schaffte der Rat mit der die Streichung der verminderten Strafsätze für Filesharer ab. Damit drohen den Tauschbörsenusern nach dem Gesetz dieselben Strafen wie professionellen Kopierern. Feiern kann man hingegen im Hause Apple: das ohnehin schon verwässerte Gesetz, das den Online-Musikshops vorschrieb, Wettbewerbern ihre proprietären Formate zu öffnen, wurde noch weiter entschärft: nachdem Apple bereits gestattet wurde, bei Zustimmung der Rechteinhaber weiter proprietäre, nicht offengelegte Formate zu verwenden, entschieden die Verfassungsräte, dass der Schutz des Eigentums auch eine entsprechende Entschädigung verlange, wenn DRM-Schnittstellen für die Konkurrenz geöffnet werden. Was als Filesharing-Legalisierung startete, ist als das genaue Gegenteil gelandet: nach den Streichungen des Verfassungsrats gelten in Frankreich nun die wohl schärfsten Bestimmungen gegen Datentausch in Europa. Millionen von Bürgern stehen in Frankreich mit einem Bein im Knast. Wie das weitere Vorgehen des Parlaments angesichts der Verschärfungen aussieht, ist bislang unklar. Verwandte News
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