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07. März 2007

Frankreich Polizeigewalt filmen verboten

Das Filmen von Gewalttaten oder die Verbreitung der Videos durch Privatpersonen ist in Frankreich verboten worden. Nur professionelle Journalisten sind dazu berechtigt, beispielsweise Fälle von Polizeigewalt oder gewalttätiger Ausschreitungen per Video aufzuzeichnen oder ins Netz zu stellen.

Das nun zugelassene Gesetz wendet sich dem Parlament nach gegen "Happy Slapping": Gewalttätigkeiten vor allem unter Jugendlichen, die typischerweise mit der Handykamera aufgenommen und anschließend verbreitet werden. Aus demselben Grund wurden beispielsweise in Griechenland Handys an Schulen verboten.

Problematisch: Das Gesetz ist so breit angelegt, dass beispielsweise auch das Aufzeichnen von Polizeigewalt und die Verbreitung der Videos im Netz für Nichtjournalisten untersagt ist - von Problemen beim Sichern von Beweismaterial ganz zu schweigen. Pascal Cohet, Sprecher der französischen Bürgerrechtsgruppe Odebi gab an, dass beispielsweise das Video, welches die Misshandlung von Rodney King durch kalifornische Polizisten belegte, den Ersteller bei der nun geltenden Rechtslage in Frankreich in den Knast bringen könnte. Bis zu fünf Jahre Haft und 75.000 Euro Geldstrafe könnten drohen. Ironischerweise kann die Strafe fürs Filmen - aus welchen Beweggründen auch immer - härter ausfallen als die für die aufgezeichnete Gewalttat.

Cohet hält die Kriminalisierung der Bürgerjournalisten nicht für ein Versehen, sondern einen bewussten Akt der Regierung, welche die Verbreitung von Informationen via Internet stärker kontrollieren will. Dazu passt, dass ein Zertifizierungssystem angekündigt wurde, über das sich Websites, Blogger, Handy-Netzbetreiber und ISPs als "von der Regierung anerkannte Informationsquellen" zertifizieren lassen können, wenn sie sich bestimmten Regeln unterwerfen.

  • 19 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Und Snuffvideos sind die jetzt mehrfach illegal? der besitz dieser videos ist NICHT illegal. weder in österreich, deutschland noch wahrscheinlich in frankreich. von den kritikern dieses gesetzes wird nicht das gesetz selbst angegriffen, sondern die gummihafte ausformulierung. das impliziert, dass man bestraft werden kann, nicht muß, wenn solche aufnahmen gemacht werden. in jedem gesetzeswerk finden ...

    Chronoton am 08.03.2007 13:23
  • kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich so gehandhabt wird. mein vorredner hat völlig recht, die anwendung ist letztendlich wichtig. aber es schafft natürlich eine gewisse unsicherheit in der bevölkerung, wenn man nicht genau weiß, was man jetzt darf und was nicht. ich für meinen teil würde bei gravierenden verstößen der polizei auch nicht auf irgendein gesetz achten, was es mir verbietet, diese zu beweisen. denke das sollte in die ...

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