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08. März 2006
Frankreich neuer Gesetzentwurf zum FilesharingLegalisierung vorläufig gestrichen Erwartungsgemäß wurde im nun neu vorgelegten Entwurf zu einem neuen Copyright-Gesetz in Frankreich die Passage zu einer Legalisierung von Filesharing gestrichen. Das Parlament stimmte nach Vorlage der ursprünglichen, erheblich restriktiveren Gesetzgebung überraschend für ein Gesetz, welches die Nutzung von Tauschbörsen gegen Bezahlung einer Art von Kultur-Flatrate legalisiert. Das Inkrafttreten wurde jedoch verhindert, der Entwurf nun vom Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres neu vorgelegt. Damit wird auch die Medienindustrie gestärkt: Kopierschutztechnik wurde in Frankreich in letzter Zeit mehrfach von Gerichten als unzulässig gegeißelt, das erste Zeichen gegen den Trend setzte der Kassationshof, der ein Kopierschutzverbot auf DVDs wieder zurücknahm. Die Legalität von Kopierschutztechniken würde mit dem aktuellen Entwurf in Frankreich wieder festgeschrieben. Bestand hatten dagegen die Pläne, Onlineshops für Musik und Medien zur Kompatibilität zu zwingen: Beispielsweise Musikfiles dürfen dem jetzigen Entwurf nach nur online verkauft werden, wenn sie auch auf allen Playern abspielbar sind. Ob die Shops sich darauf einlassen, steht in den Sternen - festgelegt auf mehrere verschiedene, inkompatible DRM-Varianten dürften die wenigsten Online-Musikhändler ein Interesse daran haben, ein Angebot in Frankreich zu starten, in dem auf die überall sonst beschworene Notwendigkeit der Songkastration verzichtet wird. Der neue Entwurf soll nun nach Willen des Innenministers Nicolas Sarkozy zügig umgesetzt werden, ausgerechnet er selbst befindet sich jedoch für die meiste Zeit der nun geplanten Debatte auf Auslandsreisen. Eine Abstimmung wird nicht vor dem 14. März erwartet. Verwandte News
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