gulli: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen

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14. November 2008

Frankreich Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen

Wenn es um Urheberrechtsstreitigkeiten geht, sind Rechteinhaber nirgendwo so gut umsorgt wie in Frankreich. Aus der Heimat des Three-Strikes Gesetzes kommt abermals ein neuer Geniestreich, der so ziemlich jede Übertragungsvariante, die im Internet vorherrscht, in eine rechtliche Grauzone befördern könnte, sollte es um urheberrechtlich geschützte Werke gehen.

Der französische Musikbranchenverband Société Civile des Producteurs de Phonogrammes en France (SPPF) ist Auslöser dieser womöglich folgenschweren Entscheidung durch die französische Gerichtsbarkeit.

Diese hat nämlich entschieden, dass die französische Justiz durchaus zuständig ist, wenn die SPPF einen Prozess gegen die Betreiber der auf SourceForge gehosteten P2P-Software Shareaza führen möchte. Des Weiteren will die Société Civile des Producteurs de Phonogrammes en France auch die Anbieter von Morpheus, LimeWire sowie Vuze wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen. Die Klage, welche bereits im Juni 2007 eingereicht wurde, richtete sich gegen die vorbenannten P2P-Software Anbieter sowie SourceForge, welcher als Hoster für diese und zahlreiche weitere Open Source Applikationen auftrat. Möglich wurde dieser Schritt durch die Novellierung des französischen Urheberrechts, welches 2006 stattfand. Man war sich bislang jedoch nicht klar darüber, ob ein Verfahren gegen im Ausland ansässige Unternehmen in Frankreich verhandelt werden könnte. Das in Paris ansässige Tribunal de Grande Instance hat nun für Klarheit gesorgt.

Die Anbieter sollen, so die SPPF, Urheberrechtsverletzungen zugelassen und durch ihre Software begünstigt haben. Dabei stützt sich der Verband auf die Ermittlungen durch das Unternehmen "Advestigo", welches Ermittlungen über die illegalen Aktivitäten auf den Seiten und P2P-Netzen festgestellt hat. Die Klage der SPPF bezieht sich dabei insbesondere auf eine bereits 2006 stark umstrittene Klausel, welche demjenigen mit bis zu drei Jahren Haft und bis zu 300.000 Euro Geldstrafe droht, der "wissentlich" Software anbietet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist," den Zugang zu geschützten Werken zu ermöglichen. Der bloße Hinweis auf solche Software genügt bereits, um eine Strafe zu erhalten. Kritiker befürchteten bereits damals, dass durch diese Klausel zahlreiche Protokolle wie HTTP, FTP oder SSH ebenfalls in einen schwierigen rechtlichen Bereich rutschen dürften. Mit SourceForge ist schlussendlich aber sogar das wohl größte Portal bedroht, welches Open-Source Programme anbietet. Die Société Civile des Producteurs de Phonogrammes en France fordert in ihrer Klage 16,6 Millionen Euro Schadenersatz von Vuze, und 3,7 Millionen Euro von den Herstellern von Morpheus. (Firebird77)

(via heise, thx!)

  • Inzwischen wird wohl überall im "Westen" Urheberrecht als was wichtigeres angesehen als der Schutz unserer Kinder, das Besiegen von Krankheiten wie AIDS, das Verhindern von Straftaten (wie Mord), Verhindern von Umweltzerstörungen... Wenn die Politiker so geil darauf sind, da entsprechende Gesetze immer wieder nachzuschieben, müssen die Bestechungsgelder Wahlkampfspendengelder der Industrie wirklich hoch sein.

    Destiny666 am 15.11.2008 00:17
  • Zitat: Zitat von sphaeroid  Aber zu den Argumenten mit dem Vergleich p2P-Soft und Waffen, da fände ich eine Anwendung gerechtfertigt. Wer eine Waffe herstellt oder verkauft, die zu einer Straftat verwendet wird ist der Beihilfe zu beschuldigen. Oder besser eine Regierung verklagen, die schon den Besitz von Waffen verboten hat, mit denen sich ein mutmassliches Opfer einer Gewalttat wenigstens noch ...

    titus_shg am 15.11.2008 02:27
  • seit wann gelten französsische gesetze für nicht-franzossen? ich mein mehr größenwahn kann man als gericht ja nicht haben. wenn man sagt, das sich alle an ein gesetz halten müssen, das von einer regierung stammt, die man nichtmal wegwählen konnte.

    griever92 am 15.11.2008 09:40
  • Zitat: Zitat von WarBoy  aber stellst du eine waffe her (die im prinzip nur verwendet werden kann zum verletzen und töten) Wenn Waffen jetzt auch noch verboten werden besorgen die Kriminellen sich die Waffen weiterhin illegal und die Bürger, die sich nicht verteidigen können haben Pech gehabt Zitat: Zitat von griever92  seit wann gelten französsische gesetze für ...

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