Noch vor zwei Jahren ergingen an den französischen Gerichten lediglich 240 Verurteilungen wegen Fälschungsdelikten, nur die Hälfte davon betraf das Internet. Wenn das neue Gesetz wie geplant kommen sollte, wird es den französischen Steuerzahler teuer zu stehen bekommen. Geplant sind fünf neue Artikel im Strafgesetzbuch, die das Beschaffen der Raubkopie als Fälschungsdelikt einstuft.
Die französischen Verfassungsrichter hatten das automatisierte Verfahren nach Vorbild des Three-Strikes-Modells inklusive der Sperrung der Internet-Zugänge ohne richterlichen Beschluss gekippt. 250.000 Internet-Sperren pro Jahr hatte man angedacht. Das automatisierte Verfahren soll nun durch ein manuelles Verfahren ersetzt werden.
Den Richtern wird erlaubt, in einem nicht öffentlichen Eilverfahren je nach Schwere der Vorwürfe hohe Geld- und Gefängnisstrafen zu verhängen. Auch der Internet-Zugang darf für bis zu 12 Monate gekappt werden. Die Kosten für den ISP fallen weiterhin an, der Verurteilte darf natürlich keinen neuen Vertrag abschließen. Geschätzte 50.000 neue Fälle kommen auf die Mitarbeiter und Richter pro Jahr zu. 80% der Fälle würden weniger schwer wiegender Natur sein. Dann wird lediglich ein Bußgeld gegen die Tauschbörsenbenutzer ausgesprochen.
Die Studie besagt: 109 neue Stellen müssen her, alleine 26 neue Richter würden sich dann mit den Straftaten befassen. Bis Ende Juli soll das neue Gesetz durchgepeitscht werden. Sicher ist dies aber noch nicht, auch der neue Entwurf ist laut einer Einschätzung des Staatsrats in mehrfacher Sicht nicht gänzlich konform zur französischen Verfassung. Sollte das Web wirklich kein rechtsfreier Raum sein, so betrifft dies nicht nur seine Bürger, sondern auch den Staatspräsidenten und die Regierung selbst.
(Ghandy)
(via la tribune.fr & futurezone.ORF.at, merci!)
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Duckmichweg am 01.07.2009 20:52:47: |
Shadowrunner200 am 01.07.2009 20:55:45: |
Dradka am 01.07.2009 21:21:13: |