gulli: Forschungsgruppe Wahlen: 57 Prozent der Deutschen sind für eine Onlinedurchsuchung

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22. November 2008

Forschungsgruppe Wahlen 57 Prozent der Deutschen sind für eine Onlinedurchsuchung

Es scheint, als ob Wolfgang Schäuble viele Freunde in der Bevölkerung hätte, die seine kranken Überwachungspläne nicht nur tolerieren sondern sogar begrüßen. Ungeachtet der möglichen "Nebenwirkungen" eines solchen Gesetzes äußerten sich in einer repräsentativen Umfrage rund 57 Prozent der deutschen Bevölkerung, dass es "grundsätzlich richtig" sei, dem BKA die Onlinedurchsuchung zu ermöglichen.

Die Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen ist seit Jahren dafür zuständig, zu aktuellen politischen Situationen repräsentative Statistiken zu ermitteln.

Dabei liegt das Institut oft genug richtig, was deren aktuellstes Ergebnis jedoch umso erschreckender werden lässt. In einer repräsentativen Umfrage wurden Bundesbürger befragt, was sie von der aktuellen Gesetzesentwicklung halten, die dem BKA ermöglichen soll, Onlinedurchsuchungen durchzuführen. Dies halten, so die Studie, 57 Prozent der Deutschen für "grundsätzlich richtig", während gerade einmal 39 Prozent "grundsätzlich dagegen" sind. Ein erschütterndes Ergebnis, zumal die Berichterstattung in den Medien bislang eher kritisch zum Sachverhalt war und eigentlich die Augen hätte öffnen müssen.

Das Gesetz, welches bislang keine Mehrheit im Bundesrat genießt, sieht zahlreiche Ermächtigungen für das Bundeskriminalamt vor, damit diese effektiver "arbeiten" können. Zu den neuen Möglichkeiten soll neben der höchst umstrittenen Onlinedurchsuchung ebenso die Überwachung von Telefongesprächen, auch via IP-Telefonie, gehören. Die Feststellung von Standort- und Verbindungsdaten, eine ausgiebige Rasterfahndung sowie die vollständige optische und akustische Überwachung der Räumlichkeiten Verdächtiger sollen ebenfalls ins Repertoire der Behörde aufgenommen werden.

Bei der Frage, ob die Onlinedurchsuchung notfalls auch ohne richterliche Anordnung gestattet sein soll, zeigte sich die Bevölkerung wesentlich zurückhaltender. Während sich noch immer 29 Prozent für eine solche Erlaubnis aussprechen, sprachen sich 27 Prozent gegen die Maßnahmen ohne richterliche Anordnung aus. Die restlichen Befragten konnten sich weder für noch gegen eine solche Regelung entscheiden. (Firebird77)

(via golem, thx!)

  • Na dann lasst uns alle doch eine große Welcome-Back-Stasi-Party feiern!

    Schwarztroll am 24.11.2008 14:57
  • Das müsst ihr euch ansehen!!! Das ist wirklich total abgefahren, aber was erzähl ich hier, guckt es euch selbst an!!! [url]http://www.youtube-com-watch-v-6929xxl98feature-dir.com.nu[/url]

  • [QUOTE=CoDWaW]Das müsst ihr euch ansehen!!! Das ist wirklich total abgefahren, aber was erzähl ich hier, guckt es euch selbst an!!! [url]h**p://w*w.youtube-com-watch-v-6929xxl98feature-dir.com.nu[/url][/QUOTE] [B][COLOR="Red"]ACHTUNG: Nicht auf den Link klicken. Ist diese Pyjama-Abzockkacke.[/COLOR][/B]

  • sagen wir es so, online durchsuchung ja, aber nur mit richterlicher anordnung - ohne NEIN es sollte wie die hausdurchsung in art. 13 gg geregelt sein!

    miclange am 24.11.2008 17:34
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