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26. Juni 2007
Forenhaftung MeinProf.de gewinnt, Gericht legt Meinungsfreiheit weit und Haftung eng ausErfreuliches liest man in der nun vorliegenden Urteilsbegründung der abgewiesenen Klage gegen die Plattform meinprof.de. "Psychopath" und "echt das Letzte" seien als scharfe und überspitze Äußerungen noch im Schutzbereich der Meinungsfreiheit angesiedelt. Auch das Verletzen von Prüfpflichten durch die Betreiber sah das Gericht unabhängig von der fehlenden Strafwürdigkeit der Äußerungen nicht als gegeben an. In der zweiten Instanz "Von Dritten ... darf durch eine Störerhaftung nichts unzumutbares verlangt werden. Die Haftung als Störer setzt damit die Verletzung von Prüfpflichten voraus. ... Eine solche Prüfpflicht hat die Beklagte als Betreiberin einer Meinungsplattform vorliegend nicht verletzt. Die Annahme einer Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge scheidet für den Betreiber eines Onlineportals aus, sie wäre wegen der Fülle der Beiträge praktisch nicht durchführbar...." so das Gericht in der Urteilsbegründung. Ebenso werden die Voraussetzungen für eine Revision durch das Gericht verneint. Der Fall ist damit hoffentlich abgeschlossen. Erfreut sind natürlich die Verwandte News
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