gulli: Forbes: so kriegt man die Blogger klein

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28. Oktober 2005

Forbes so kriegt man die Blogger klein

Markeninhaber: werft mit Dreck

Zuvorderst: wer sich aus erster Hand informieren will und Forbes keine personenbezogenen Daten liefern möchte, bugmennot.com hilft. Eine erstaunliche Tirade auf die Blogger mit noch erstaunlicheren Beispielen ist heute bei Forbes.com zu lesen: die Blogosphäre wird darin als verwerfliche Ansammlung von Markenbashern vorgestellt, welche es zu bekämpfen gilt - bevor sie möglicherweise einer Marke Schaden zufügen. Beispiele: die notorische SCO sei zum Opfer des Groklaw - Blogs geworden, welches allein zum Zweck der Diffamierung der SCO existiere, das Ansehen von Kryptonite, seines Zeichens Hersteller von Fahrradschlössern, sei ebenso zum wehrlosen Opfer der Blogosphäre geworden.

Verschwiegen wurde dabei natürlich, dass die SCO mit ihren Patentklagen gegen Linux eine mehr als fragwürdige Position bezogen hatte und die Beweise für die geäußerten Anschuldigungen regelmäßig schuldig blieb. Verschwiegen wurde ebenfalls, dass der einzige Grund für Kryptonites' Popularität in der Blogosphäre darauf zurückzuführen war, dass sie ein 100 - Dollar - Fahrradschloss verkauften, welches sich mit einem simplen Kugelschreiber knacken ließ.

Redlichen Marken, die sich der unbequemen Kundschaft nicht stellen wollen, gibt der Forbes-Autor indessen gute Ratschläge: man komme heutzutage kaum umhin, eine eigene, willfährige Schar von Bloggern um sich zu versammeln, die entsprechend im eigenen Sinne Propaganda machen, dafür könne man auch ruhig ein wenig Geld in die Hand nehmen. Anschließend sollte man versuchen, den unbequemen Blogger zu diskreditieren. Wie das gehen soll, wird kaum beschönigend umschrieben: "Dig up Dirt", schreibt es schlicht bei Forbes.

Wem das nicht reicht, dem gibt der Autor weitere gute Ratschläge:

Den Hoster angreifen: Finde copyright-geschützten Text aus deiner Webseite, den ein Blogger verwendet hat, drohe seinem Provider mit einer Klage unter Berufung auf den Digital Millennium Copyright Act. Das könnte den ISP dazu veranlassen, die Seite zu schließen.... Verklage den Blogger: Wenn alles andere scheitert, kannst du den Blogger wegen Diffamierung verklagen.

Man ist von manchen Branchen gewohnt, dass sie ihre Kundschaft kriminalisiert, es ist jedoch erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit in einem durchaus rennomierten Magazin wie Forbes beklagt werden kann, dass sich enttäuschte Kunden öffentlich über schlechte Produkterfahrungen äußern dürfen. Auch das Verständnis von Meinungsfreiheit, wie sie jedem offenstehen sollte, ist mehr als bedenklich. Es bleibt zu hoffen, dass wenige auf die Ratschläge des Magazins eingehen, und im Fall, dass dies geschieht, entsprechenden Gegenwind aus dem Netz bekommen.

Wir rechnen angesichts der Zitierbarkeit von Webtexten jedenfalls nicht mit einer Klage seitens Forbes.

  • Unglaublich, das. Hier zeigt sich mal wieder die hässliche Fratze des Kapitalismus. Der Konzern ist alles, Meinungsfreiheit ist nichts. Ich empfehle euch, mal den Film "The Corporation" zu schauen. Links zum Downloaden (inkl. dt. UT) hab ich auf eselkult.tk gesehen. Gruß, malo

    fraencko am 28.10.2005 14:44
  • Naja, also ich würde da eh aufpassen, Meinungsfreiheit ist die eine Sache, "Rufmord" die andere... Ich persönlich habe auch einen Weblog und erwähne da nur Markennamen im guten Zusammenhang oder im schlechten, nicht nur so mittendrin, wenn ich eine Marke oder einen Service gutheiße, ist das meine Meinung, und wenn ich mich besonders über einen Service ärgere, dann schilder ich das wahrheitsgemäß, darüber kann sich keiner aufregen, es ist ...

    GordoDONG am 28.10.2005 20:49
  • Klar ist das ok. Auf der Seite mit dem Schloss wurde ja per Video nachgewiesen, dass sie recht haben.

    Greg5000 am 29.10.2005 12:24
  • Wie wäre es mit einem heiseblog.de, da kann man dann alles veröffentlichen, was sonst so "unter der Tisch fällt" (oder wo man nur antwortet weil der Druck aus dem Netz zu groß geworden wies, wie z.B. bei der Abmahnung eines (wohl 14jährigen durch HEISE), über den Ordnungsgeldbeschluss des LG Hamburg, da HEISE sich nicht an eine Gerichtsentscheidung gehalten hat etc.

    Gravenreuth am 29.10.2005 19:12
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