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16. August 2005

Filesharing zweiter Prozess gegen die MI erwartet

New Yorker Mutter will keine $7,5k zahlen

Die Propagandamaschine der Musikindustrie verbreitet ja gerne das Märchen, zahllose Filesharer seien rechtskräftig zur Zahlung von Schadensersatz verdonnert worden, indessen entspricht dies bekanntlich ja nicht der Wahrheit: man kann sich die Fälle, in denen es zu Gerichtsverhandlung und Verurteilung kam, leicht abzählen. Praktisch immer enden die Anklagen mit einem Vergleich: das Verfahren wird ohne Urteil eingestellt, die Beklagten verpflichten sich zur Zahlung einer Vergleichssumme, die meist in der Größenordnung zwischen 3000 und 8000 Dollar liegt.

Dave Bink war der erste, der sich weigerte, die 3.750 Dollar zu bezahlen, die für die Verfahrenseinstellung verlangt werden. Zu ihm gesellt sich nun Patricia Santangelo, Mutter von 5 Kindern, die nicht einsieht, 7.500 Dollar wegen Filesharings zu zahlen, das sie nicht betrieben habe.

Sie habe nichts falsches getan, sie zahle die Vergleichssumme nicht, so Santangelo, die annimmt, das KaZaA - Programm auf ihrem Rechner sei von einem ihrer Kinder oder einem Freund installiert worden.

Angesichts des anstehenden Prozesses sei sie natürlich nervös, so Santangelo. Auf der anderen Seite melden sich zahlreiche Stimmen zu Wort, welche davon ausgehen, dass ihre Chancen durchaus gut stehen. Morlan Ty Rogers, ihr Anwalt, ist sogar überrascht, dass er nun den ersten entsprechenden Prozess überhaupt führen kann. "Viele dieser Anklagen wurden gegen Leute eingereicht, die schlicht die Namen des Internetzaccounts waren- es ist überraschend, dass niemand die Basis der Anklagen der Musikindustrie angegriffen hat, denn die Positionen der Plattenfirmen sind tatsächlich sehr schwach", so Rogers. Anwalt Joseph Singleton, der bereits 15 Filesharer in solchen Fällen vertreten hat, teilte mit, er habe perfekte Klienten gehabt, mit denen man die Anschuldigungen hätte anfechten können. Sie gingen dennoch auf die Vergleichsangebote ein, selbst wenn sie nichts verbrochen hätten. Es sei zwar nicht möglich, einfach vor ein Gericht zu gehen und zu behaupten, man habe wohl Filesharing betrieben, aber es sei auch nichts falsches daran - so würde man sicher verlieren. Aber die Plattenfirmen würden Leute verklagen, die Songs zur Verfügung gestellt haben - unabhängig davon, ob Beweise existieren, dass jemals jemand diese Songs auch kopiert hätte. "Man kann aber kein Copyright verletzen, ohne zu kopieren", so Singleton.

Nicht nur ihre Anwälte scheinen ihre Sache positiv zu sehen. Die Richterin Colleen McMahon muss nun entscheiden, ob die Anklage der Musikindustrie zugelassen wird, wurde jedoch im Vorfeld der Entscheidung zitiert mit den Worten: "Ich würde es liebend gerne eine Mutter einen solchen Prozess ausfechten sehen".

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