gullinews am Dienstag, 27.05.2008 12:52 Uhr
Ein Sprecher des Düsseldorfer Generalstaatsanwalts bestätigte diese Meldung. Demnach seien mehrere Strafanzeigen gegen den Oberstaatsanwalt eingegangen, nachdem bekannt wurde, dass dieser keine Ermittlungen gegen Tauschbörsennutzer einleiten würde. Nichtsdestotrotz habe dieser jedoch mit einer Einstellung des Verfahrens zu rechnen, so der Sprecher. Fakt sei nämlich, dass es zur Haltung von Schoß und somit der Wuppertaler Staatsanwaltschaft zwar unterschiedliche Rechtsmeinungen geben würde, ein strafrechtlicher Vorwurf könne daraus jedoch nicht konstruiert werden. Helmut Schoß sah sich in seiner Funktion als Oberstaatsanwalt von der Content-Industrie "missbraucht". Ihm ergeht es wie zahlreichen weiteren Kollegen, die tagtäglich mit hunderten Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer bombardiert werden. Eine fehlende Verhältnismäßigkeit bei den Ermittlungen sei gegeben. Vorgemacht hatten ihm dieses Verhalten mehrere Staatsanwaltschaften im Saarland sowie in Schleswig-Holstein. Auch dort verweigern inzwischen mehrere Staatsanwaltschaften die Ermittlungen von Usern, die sich urheberrechtlich geschütztes Material in Tauschbörsen organisieren. Das Herunterladen sei keine gravierende Straftat, so ein Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft. Zwar verletzte es die Urheberrechte, doch gehe es den Anzeigeerstattern in erster Linie um den Namen und die Adresse der betroffenen Personen, um diese kostenpflichtig abzumahnen.
Die gegenwärtige Situation führt dazu, dass immer mehr Staatsanwaltschaften eine Ermittlung verweigern, da sie nicht zu Handlangern der Content-Industrie werden wollen. Diese verfügt indes über kein anderes Mittel, um an die Namen und Adressen zu gelangen.
(via heise.de ,thx!)
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SPMan am 29.05.2008 17:46:30: |
gummibaer74 am 29.05.2008 18:07:41: |
SPMan am 29.05.2008 19:11:27: |