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12. Juli 2007
Filesharing und Abmahnungen Stand der Dinge aus Sicht des AnwaltsNach wie vor werden in Deutschland Abmahnungen an Filesharer verschickt. Mit der Zahl der Betroffenen steigt die Zahl der Diskussionen sowie die Menge falscher, schädlicher oder irreführender Ratschläge. Filesharer-Verteidiger Christian Solmecke klärt über einige gängige Irrtümer auf und vermeldet die erstaunlich erfreuliche Quote von 90% Verfahrenseinstellungen. Um die 100 Mandanten vertritt die Kanzlei Doch auch vom Vorgehen der Ermittler weiß Solmecke amüsantes bis haarsträubendes zu berichten. Sieben Strafverfahren wurden gegen ein und denselben Mandanten eingeleitet - an sieben Tagen wurden unter sieben verschiedenen, dynamischen IPs beanstandete Files im Netz angeboten. Die Mehrfachklage zog skurrile Folgen nach sich: "Bei diesem Mandanten (angeblich 1.100 Musikstücke auf seinem Rechner) hat die Polizei eine Hausdurchsuchung durchgeführt und seinen Computer beschlagnahmt. Eine Woche später stand die Polizei wieder vor der Tür und wollte die nächste Hausdurchsuchung durchführen, stellte dabei aber fest, dass der Rechner bereits beschlagnahmt worden war. Letztlich konnten wir hier erreichen, dass alle 7 Verfahren gegen Zahlung von 150 € eingestellt werden." so Solmecke zu dem Fall, der anschaulich beweist, welchen Aufwand die Filesharing-Klagen für Ermittler und Gerichte bedeutet und um welche geringfügigen angeblichen Schäden es dabei geht. Sein Fazit: Auch über ein Jahr nach der losgetretenen Abmahnungswelle hat sich seitens der Justiz noch nicht ergeben, wie mit der Masse an Klagen umgegangen werden soll. Hunderte von Klagen lägen allein bei einer ihm bekannten Staatsanwaltschaft. Schon zu Beginn der Welle wurden Bislang werden immerhin 90% der Strafverfahren eingestellt - was wiederum nichts über den Ausgang der Zivilverfahren aussagt, die von den Rechteinhabern regelmäßig im Anschluss eingeleitet werden. Aber auch und gerade hier können mit einer angemessenen Verteidigung zwischen den Ausgängen Welten liegen. Solmecke geht zu guter Letzt hart mit den Providern ins Gericht. Zwar seien diese dazu verpflichtet, nicht rechnungsrelevante Daten (wie beispielsweise die vergebenen IP-Adressen) nicht mehr zu speichern, in der Praxis hält sich kaum ein ISP daran, sieben Tage zumeist werden die IPs in der Regel geloggt. Löbliche Ausnahme laut der Aussage mehrerer Staatsanwälte: Arcor. Verwandte News
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