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23. August 2008
Filesharing Störerhaftungs-Entscheidung des Bundesgerichtshof frühestens in einem JahrBereits viel zu lange tobt der Kampf gegen Filesharer, welche in Tauschbörsen urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten. Seitens diverser selbst ernannter Antipiraterie-Unternehmen werden immer mehr Daten von den vermeintlichen Verletzern erhoben, um diese mithilfe einer Abmahnung inklusive strafbewährter Unterlassungserklärung zur Vernunft zu bringen. Nach den jüngsten, mitunter widersprüchlichen Entscheidungen, insbesondere im Rahmen der Störerhaftung, scheint man nun auf eine finale Entscheidung des Bundesgerichtshofes hoffen zu können. Urheberrechtsverletzer in Tauschbörsen kennen die Abmahnbriefe nur zu gut. In Massen werden diese versandt, eine Gegenwehr ist zumeist kaum möglich, da man selber nur wenig entlastende Beweise erbringen kann. Umso mehr erfreute man sich des großartigen Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 1. Juli. Darin hielt man fest, dass "Der Senat [nicht] verkennt, dass die Feststellung [...] von Urheberrechtsverletzungen im Internet [...] erschwert wird, wenn eine Störerhaftung erst bei konkreten Anhaltspunkten besteht [...]. Diese technischen Umstände rechtfertigen es nach Ansicht des Gerichts aber nicht, die Störerhaftung über ihre allgemein anerkannten Grenzen hinaus zu einer Art Gefährdungshaftung zu erweitern." (via dr-wachs, thx!) (Bild via spiegel, thx!) Trackbacks
Zitat: Zitat von Firebird77 Stimmt natürlich. War schlecht von mir formuliert. Es geht halt darum die "Beweise" der Logger/Abmahner entweder zu widerlegen, bzw. zumindest muss man den Richter zum zweifeln bringen. Das Problem ist bloß. Welcher Abgemahnte schafft das schon so ohne weiteres. Und selbst wenn, dann spielt man immer gern mit der Störerhaftung..da braucht es endlich Abhilfe. Wie erwähnt, ... SPMan am 24.08.2008 12:13
Ju. Aber da sitzen auf der einen Seite die "seriösen Logger" (privatmeinung*hüstel*) und auf der anderen der arme laie... aber ne idee wär´s allemal selber mit "logs" aufzutauchen Firebird77 am 24.08.2008 12:42
Wer streitet da jetzt eigentlich gegen wen? Oder setzten die sich einfach zusammen und machen sich generell mal Gedanken über das Problem? Wenn es Anwalt gegen Anwalt geht, fände ich es interessant wer auf der Seite der User steht und ob man den nicht noch unterstützen kann... Meist natürlich finanzieller Natur oder noch mehr Anwälte zur Seite stellt. Dieses Urteil ist ja schon sehr Richtungsweisend. RatRex am 24.08.2008 14:03
Afaik wurde der Entscheidung des OLG Frankfurt durch die Abmahner widersprochen, weswegen es ans BGH geht. Firebird77 am 24.08.2008 14:44
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