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09. Januar 2008
Filesharing Schweden MP3-Prozess wird neu aufgerolltDas Bezirksgericht Linköping hat einen Filesharing-Prozess zur erneuten Verhandlung anberaumt. Unter anderem die IFPI will gegen einen 31jährigen Mann vorgehen, dem das Sharen von 30 Filmen und 23.000 MP3-Files vorgeworfen wird. Der Prozess ist - wieder einmal - ein kritischer Fall. Bisherige Urteile in Schweden endeten allenfalls mit Geldstrafen, nicht mit Knast. Dadurch bleibt Filesharing im Bereich der "Ordnungswidrigkeit" - wodurch wiederum keine Hausdurchsuchungen angeordnet werden können. Die Piraterieverfolger von Antipiratbyran und der IFPI störten sich seit den ersten Präzedenzfällen an der Situation, in der sich der Hund gewissermaßen in den Schwanz beißt: Gegen Filesharer werden nur "belegbare" Verstöße als Beweismittel zugelassen, dadurch fallen die Strafen gering aus und bleibt das Vergehen im Bereich der Ordnungswidrigkeit. Hausdurchsuchungen, die weiteres Beweismaterial zu Tage fördern können, werden daher nicht zugelassen. Ergo steht den Ermittlern in späteren Verfahren erneut nur wenig Beweismaterial zu Verfügung und so weiter. Im vorhergehenden Prozess wurde die Klage wegen der 23.000 mp3-Files fallen gelassen worden, da die Beweismaterialien nicht ausreichen würde. Nur wegen der 30 Filme wurde die Anklage fortgesetzt. Das Bezirksgericht entschied nun, den Fall neu aufzurollen. Zugelassen zur Anklage sollen nun auch die MP3-Files werden: die IFPI hat bereits angekündigt, sich um diesen Aspekt des falls kümmern zu wollen.
so der schwedische IFPI-Chef Lars Gustafsson zu The Local. Verwandte News
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