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25. April 2006
Filesharing-Pauschale P2P-Flatrate rechtlich und wirtschaftlich möglichPer Pauschabgabe Filesharing zu legalisieren, statt mit wirkungsloser, jedoch massiv in die Privatsphäre eingreifender Überwachungstechnik Nutzer zu kriminalisieren, ist das Ziel der Initiative privatkopie.net. Dies sei ökonomisch und rechtlich realisierbar, so eine nun publizierte Studie. Die Frage ist allenfalls, ob die Entkriminalisierung der Tauschbörsen politisch gewollt sei. Klagen, Geldstrafen, Gefängnis - dennoch sei keinerlei abschreckende Wirkung auf die Tauschbörsen erkennbar. Die Alternative schlägt privatkopie.net in einem Offenen Brief an Justizministerin Zypries vor: "Vergüten, was man nicht schützen kann". Anstelle einer immer umfassenderen Überwachung und Kriminalisierung von Internet-Nutzern soll eine Kulturflatrate eingeführt werden, welche an die Künstler ausgeschüttet wird, deren Werke im Netz getauscht werden. Der Tausch würde damit legalisiert. Im Gegenteil haben sich die Ansätze der Contentindustrie als wirkungslos gezeigt. Weder hat das juristische Abschreckungsszenario funktioniert, noch ist durch die immer restriktivere Kopierschutztechnik ein Rückgang der Verbreitung digitalen Contents zu beobachten gewesen. Das Thema Kopierschutz wird entsprechend auch als Argument eben für eine Tauschbörsenlegalisierung per Pauschalabgabe genannt. Der Einwand, die Märkte für Online-Musikshops werde durch die Flatrate für Filesharer zerstört, lassen die Studienmacher nicht gelten. Im Gegenteil habe Apples iTunes in einer Zeit stetig wachsender Tauschbörsennutzung ein erfolgreiches Geschäftsmodell begründen können. Dies, obwohl mit einigen kleineren Umständen auch iTunes-Tracks von ihren Kopierrestriktionen befreit und in Tauschbörsen eingestellt werden können. Machbar sei auch die Analyse des Tauschbörsentraffics, um eine anteilig faire Ausschüttung der Einnahmen aus der Pauschalabgabe zu gewährleisten. BigChampagne ermittelt beispielsweise regelmäßig die Filesharing-Top10. In der Tat gelten die Zahlen BigChampagnes als zuverlässig: die amerikanischen Billboard-Charts beziehen sie seit letztzem Jahr in die Ermittlung der aktuellen Hitparade mit ein. Fair gestaltbar sei die Pauschale ebenfalls: wer die Tauschnetze nutzen will, führt die Pauschale an seinen ISP ab, wer nicht, läßt es bleiben. "Die Frage lautet also nicht mehr, ob eine Content Flatrate möglich ist, sondern was wir wollen: eine datenschutzfreundliche Pauschalvergütung oder eine hochgradig invasive Infrastruktur aus Rechtekontrolltechnologie zur privaten Verwaltung vormals öffentlich geregelter Urheberrechte? Freiheit oder digitalen Stacheldraht?" So das Fazit von privatkopie.net. Über 54.000 mal wurde bislang ihr Offener Brief an die Justizministerin verschickt. Verwandte News
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