gulli: Filesharing: Neuseeland führt als erstes Land "Three Strikes" Regel ein

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18. Oktober 2008

Filesharing Neuseeland führt als erstes Land "Three Strikes" Regel ein

Als erstes Land der Welt führt Neuseeland die notorische "Three Strikes" Regel im Kampf gegen Filesharer ein: Wer dreimal erwischt wird, fliegt aus dem Netz. Ein entsprechendes Gesetz ist nun verabschiedet und unterzeichnet worden. Der Text liest sich wie ein Sieg der Content-Lobby auf ganzer Linie.

In Europa waren die feuchten Träume der Musikindustrie, Piraten einfach und ohne Richterentscheidung aus dem Netz kicken zu können, Ende letzten Monats mit einem Paukenschlag des europäischen Parlaments geplatzt. In Neuseeland dagegen kommen ab Februar 2009 harte Zeiten auf 3,3 Millionen "Kiwis" im Internet zu.weiter...

Denn dann tritt das nun verabschiedete Gesetz in Kraft, welches eine Einführung des "three strikes law" nach französischem Vorbild vorsieht:

"Internetanbieter muss eine Regelung haben, Verträge von wiederholten Verletzern aufzulösen.

(1) Ein Internetanbieter muss eine Regelung einführen und vernünftig in Kraft setzen, die unter angemessenen Umständen für das Auflösen des Vertrages eines wiederholten [Copyright-] Verletzers mit dem Internetanbieter sorgt.

(2) In Unterpunkt (1) meint "wiederholter Verletzer" eine Person, die wiederholt das Urheberrecht eines Werkes verletzt, indem sie einen oder mehr der Internetdienste des Internetanbieters nutzt um eine verbotene Tat ohne Einverständnis des Urheberrechtsinhabers auszuführen."

Sechs neuseeländische Industrieverbände hatten sich zum Widerstand gegen das Gesetz zusammengeschlossen. Trotzdem kommt es ohne richterliche Kontrolle und ohne Nachweispflicht daher. Rechteinhaber können mutmaßliche Piraten direkt an die ISPs melden; nach drei solchen Meldungen muss eine Sperre verhängt werden.

You can click but you can't hideDer Vorsitzende des Verbandes InternetNZ Keith Davidson hatte in einem Interview gefordert, dass die Rechteinhaber Verstöße zumindest nachweisen müssten. Für den CEO des neuseeländischen Verbandes der Musikindustrie dagegen ist die Idee, die Schuld eines Piraten vor der Bestrafung vor einem Gericht nachweisen zu müssen "unpraktisch und lächerlich".

In der Tat ist es völlig unverständlich, warum sich König Musikindustrie an derart lachhafte Konzepte wie die "Unschuldsvermutung" halten sollte. Man hat doch bewiesen, dass man niemals gegen Unschuldige vorgehen würde. Ein absolutes Unding wäre es auch gewesen, hätten Rechteinhaber für falsche Anschuldigungen bestraft werden können. Zum Glück hat Junior-Wirtschaftministerin Judith Tizard das gerade noch rechtzeitig rückgängig gemacht. Wo käme man auch hin, wenn die Verantwortlichen der Musikindustrie verantwortlich für das Handeln der Musikindustrie wären!

Das Gesetz tritt am 1. Februar 2009 in Kraft. Am 8. November sind Wahlen in Neuseeland. Im Falle einer richtigen Entscheidung bestehen noch Hoffnung darauf, dass das Gesetz vor dem Inkrafttreten gestoppt oder zumindest so abgewandelt wird, dass die Musikindustrie ihre Anschuldigungen gerichtlich belegen muss. (Simon Columbus)

(via TorrentFreak, thx!)

  • Zitat: Zitat von Khelben2000  Ein Link zu diesen Meldungen würde mich brennend interessieren! Eben, ich suche auch schon seit gestern wie blöde div. Seiten ab um diese Meldung im Original zu finden...aber nix da, man findet nichts...

    soricsoon am 19.10.2008 14:56
  • Zitat: Zitat von Novgorod  dass tatsächlich eine email von irgendwem mit ner vermeintlich raubkopierenden IP-adresse den provider verpflichtet irgendwas zu tun, ist vom news-verfasser hinzugedichtet! In der News steht an keiner Stelle, dass eine Anschuldigung von "irgendwem" den Provider zur Reaktion verpflichtet. In der Tat ist eben nicht "Hänschen Jedermann", sondern allein der Inhaber der ...

    Simon_Columbus am 19.10.2008 17:23
  • Zitat: Zitat von Simon_Columbus  In der News steht an keiner Stelle, dass eine Anschuldigung von "irgendwem" den Provider zur Reaktion verpflichtet. In der Tat ist eben nicht "Hänschen Jedermann", sondern allein der Inhaber der jeweiligen Rechte gegenüber dem ISP weisungsberechtigt. Zitat: sondern allein der Inhaber der jeweiligen Rechte gegenüber dem ISP ...

    soricsoon am 19.10.2008 18:41
  • Zitat: Zitat von Simon_Columbus  In der News steht an keiner Stelle, dass eine Anschuldigung von "irgendwem" den Provider zur Reaktion verpflichtet. In der Tat ist eben nicht "Hänschen Jedermann", sondern allein der Inhaber der jeweiligen Rechte gegenüber dem ISP weisungsberechtigt. ok, da steht nix von hänschen, aber da steht (sinngemäß), dass nicht der ISP, sondern tatsächlich die industrie (wie ...

    Novgorod am 19.10.2008 19:10
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