|
07. Februar 2007
Filesharing-Klagen RIAA zahlt Verfahrenskosten des Opfers2004 verklagte die RIAA unter tausenden anderen auch Debbie Foster wegen Filesharings. Die Fakten- und Beweislage war dürftig, der Prozess ging verloren und nun - nach langer Mühe - muss die RIAA auch die Anwaltskosten der Beklagten tragen. "Leichtfertig und unvernünftig" sei die Klage laut Richter Lee R. West gewesen. Die Klage der RIAA wurde bereits im letzten Jahr abgewiesen, seitdem drehte sich die Auseinandersetzung weiter: um die Frage, wer denn nun für die Kosten aufkommen solle. Mehrfach sind in den Verfahren einige sehr klare Worte gefallen: In der nun gefallenen Entscheidung konstatierte Richter West, die RIAA hätte versucht, mittels Haftungsvorwürfen "...Foster zur Vergleichszahlung zu zwingen, nachdem sie nicht mehr glaubten, sie sei der direkte oder "primäre" Täter". Foster gilt als "Computeranalphabetin", die für die Handlungen ihrer Kinder, welche ihr nicht bekannt waren, nicht haftbar gemacht werden könne. Bereits im Antrag auf Erstattung der Verfahrenskosten hatte Fosters Anwalt dem klagenden Verband vorgeworfen, das jener das Verfahren "eingereicht und weiter betrieben hätte, um einen größeren Geldbetrag von der als "gut betucht" wahrgenommenen Beklagten Debbie Foster zu erhalten." Die als gut betucht geltende RIAA dürfte ihrerseits wenig Probleme haben, den veranschlagten Stundensatz von 200 Dollar für die Verteidigung Fosters zu begleichen. Bei Wired geht man von Gesamtkosten in Höhe von 50.000 Dollar aus. Verwandte News
Trackbacks
das freut mich zu lesen. hoffe doch mal das dieser trend weiter geht, weil dann macht die RIAA irgendwann mehr verluste durch Anwälte bezahlen, als durch Filesharing StaTiC am 07.02.2007 16:38
Zitat: Zitat von St@tic dann macht die RIAA irgendwann mehr verluste durch Anwälte bezahlen, als durch Filesharing Was jetzt schon der Fall ist MfG m00h m00h am 07.02.2007 18:08
|