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11. März 2005

Filesharing ein RIAA-Prozessopfer berichtet

Hintergründe der John-Doe-Verfahren

Nick Mamatas, einer der über 8.000 von der RIAA inzwischen angeklagten Filesharer, berichtet nun in der Village Voice als einer der betroffenen "John Does" vom Verlauf des Verfahrens gegen ihn - welches gegen Zahlung mehrerer tausend Dollar inzwischen eingestellt wurde.

Die "John Doe" - Verfahren wurden notwendig, als ein Gerichtsurteil die Internetprovider davon freistellte, die IP von Tauschbörsennutzern ohne vorangegangene Klage herauszugeben. Die RIAA verlegte sich danach auf die Einreichung von Massenklagen gegen Unbekannt, um weiter Zugriff auf die IPs zu bekommen und die entsprechenden User verfolgen zu können - und in der Regel gegen Zahlung von vierstelligen Beträgen das Verfahren ohne Gerichtsurteil mit einem (einträglichen) Vergleich enden zu lassen.

Mamatas' Anwalt wird mit den Worten zitiert, seinem Eindruck nach betreibe die RIAA ein Massengeschäft. Deutlicher äußerte sich Annelee Newitz von der EFF, die die Verfahren als "Spamigation" bezeichnete - man verklagt eine große Zahl von Usern unter Vorwurf desselben Tatbestandes, hält so die eigenen Anwaltskosten niedrig und hat keinen Schaden, wenn einmal irrtümlich die falsche Person beschuldigt würde.

Laut Newitz sei dies für die RIAA ein einträgliches Geschäft - bisher wurde keiner der John-Doe-Verfahren tatsächlich vor Gericht ausgehandelt, sondern alle endeten mit Vergleichen, in denen die Zahlungen an die RIAA meist über $3.000, oft auch über $7.000 betrugen. Den Vergleich auszuschlagen, könnte riskant sein - eine Tauschbörsennutzerin ließ es auf eine Verhandlung ankommen und wurde per Gerichtsorder zur Zahlung von $750 pro geladenem Song verpflichtet - bei 30 Liedern, die sie sich heruntergeladen hatte, ein Betrag von 22.500 Dollar, der leicht noch höher hätte ausfallen können, denn die RIAA beschuldigte sie ursprünglich, über 2.700 Songs geladen zu haben.

Nach Aussage des RIAA-Sprechers Jonathan Lamy sei die RIAA jedoch nicht darauf aus, die Gerichtsverhandlungen wirklich zu führen, sondern sie biete den Beschuldigten mehrfach an, das Verfahren - natürlich gegen Geldzahlung - einzustellen.

Mamatas berichtet, abgesehen von dem vielen Geld sei die Verfahrenseinstellung einfach vonstatten gegangen - einmal Drag/Drop seines Sharefolders auf den Papierkorb, das Versprechen abzugeben, keine Musik mehr online zu tauschen und zu bekennen, dass illegaler Download falsch sei, fiele nicht sonderlich schwer. Sein Freundeskreis würde trotz seiner Erfahrungen dagegen fröhlich weitertauschen - eine Freundin kündigte an, im Fall einer Anklage auf jeden Fall den Prozess auszufechten.

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