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11. April 2008
Filesharing-Anwalt Solmecke und FairSharing Zwei Stimmen zum Zivilrechtlichen AuskunftsanspruchHeute Mittag wurde der "Zivilrechtliche Auskunftsanspruch" im Bundestag letztmalig bearbeitet und beschlossen. Wie bereits in den vorangegangenen Tagen berichtet, sollte dieser vermeintlich weit reichende Auswirkungen auf die P2P Szene haben, da den Rechteinhabern nun die Möglichkeit geboten wurde, lediglich mittels Richterbeschluss an die Anschlussinhaberdaten zu einer bestimmten IP zu gelangen. Dennoch sei "nicht aller Tage Abend", so der Rechtsanwalt Christian Solmecke und erklärt, wieso dieses Gesetz ins Leere laufen wird. Als weitere Kriminalisierung und schwammiges Gesetzeswerk betrachtet hingegen der Verein FairSharing den Beschluss und fordert erneut die sogenannte Kulturflatrate. Die vom Bundestag beschlossene Änderung, welche unter anderem Einfluss auf die Abmahngebühren sowie den Auskunftsanspruch an Internetprovider haben wird, ist aller Ansicht nach nicht so optimal, wie von den Rechteinhabern gewünscht. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde und Beuger dazu:
Desweiteren sei festzuhalten, dass Daten, die durch die Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden, in Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen auch durch richterlichen Beschluss nicht freigegeben werden können. Eine weitere Hürde dieser Gesetzesänderung stelle laut Solmecke die finanzielle Belastung der Rechteinhaber dar. Diese müssen nämlich ab sofort pro ersuchtem Auskunftsanspruch 200 Euro Gerichtskosten vorstrecken, nicht wie bisher 20-40 Euro durch den Staatsanwalt (sprich, den Steuerzahler). In Anbetracht der z.Z. verschickten Menge an Anzeigen würde hier eine mindestens 6-stellige Summe entstehen, bevor die Abmahner überhaupt im Ansatz an die Daten der Urheberrechtsverletzer kämen. Die Staatsanwaltschaften selbst haben in den vergangenen Monaten eigene Lösungen entwickelt, um mit der Abmahnproblematik umzugehen. So verweigert die Staatsanwaltschaft Saarbrücken die Herausgabe von Daten, das Landgericht Hamburg erkennt ausgedruckte Beweise nicht mehr an und in Wuppertal ermittelt die Staatsanwaltschaft gar nicht mehr gegen die "kleinen Fischen". "Anders als behauptet", so Rechtsanwalt Solmecke, "wird der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch der Musikindustrie nichts nützen. Im Gegenteil, ihre Position könnte sich dadurch eher noch verschlechtern." Der Rat von RA Solmecke an die Rechteinhaber: jetzt auf Aufklärung anstatt Abmahnung zu setzen. Aus diesem Grunde arbeitet er mit dem Verein TauschNix e. V. zusammen, welcher über eine legale Alternative zum Musiktausch in Filesharingbörsen aufklärt, die von der Musikindustrie vermeintlich bewusst verschwiegen werde: Der Mitschnitt aus dem Radio. Unterstützt wird der Verein von den Herstellern der Software "ClipInc", die Netzradioaufzeichnungen kostenlos anfertigt und in einer Standard-Version kostenlos erhältlich ist. Wieso der Verein gerade für "ClipInc" wirbt - in Anbetracht zahlreicher anderer Alternativen - bleibt deren Geheimnis. Von einer völlig gegensätzlichen Seite betrachtet das FairSharing-Netzwerk das Gesetz zur Durchsetzung geistigen Eigentums, da es nach wie vor keinen Schutz vor teuren Abmahnungen bieten würde. Stattdessen werde zu einer weiteren Kriminalisierung der Masse beigetragen. Besonders bemängelt wurde nach wie vor die äußerst schwammige Formulierung des Gesetzes, welches keinesfalls "eindeutig auslegbar" sei. Das FairSharing-Netzwerk will an einer Kulturflatrate festhalten, die die Rechteinhaber pauschal vergütet - häufig vorgeschlagen wurden 5 Euro im Monat für einen Breitbandzugang ins Internet, im Gegenzug soll der Musiktausch straffrei bzw. legal werden. Unterstützt wird das FairSharing-Netzwerk dabei von der Jugendorganisation von Bündnis 90/Die Grünen.
so Jan Albrecht, Sprecher der Grünen Jugend. (Bericht: firebird77) Verwandte News
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