Filesharing: Abmahnung für 0 Euro verbindlich?

Filesharing: Abmahnung für 0 Euro verbindlich?

gullinews am Dienstag, 29.07.2008 21:08 Uhr

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Die vermeintlich korrekte Antwort dürfte lauten: Vollends verbindlich. Es handelt sich schließlich um ein außergerichtliches Angebot, welches einen teuren Prozess vermeiden soll - vorausgesetzt man kommt den Aufforderungen nach. Dass dabei jedoch teilweise äußerst herbe Pannen geschehen, zeigen einige der jüngsten Abmahnschreiben.

Ab wann sind die Inhalte einer Abmahnung verbindlich? Eine gute Frage, die sich leider nicht pauschal beantworten lässt, jedoch einige interessante Aspekte offenbart.

Wenn es um P2P Abmahnungen geht, liest man stets von fehlerfreien und gerichtsverwertbaren Beweisen, welche mit einer technisch fehlerfreien Software erhoben wurden.

Jeder Programmierer dürfte zumindest bei der fehlerfreien Software müde lächeln, wenngleich Abgemahnte es nicht können. Diese halten nämlich immer häufiger Abmahnungen in den Händen, wo man nicht nur über die Korrektheit der Beweise nachdenken muss. Oftmals sind die abmahnenden Anwälte höchstselbst scheinbar nicht fähig, eine fehlerfreie Abmahnung mit Word zu verfassen, anders lassen sich manche Pannen nicht erklären. In Anbetracht dessen, dass sich die Schreiben zum Großteil ähneln, darf sicherlich hinterfragt werden, wie sicher die technischen Beweise sind, wenn schon beim Serienbrief gepatzt wird. Wir erhielten Informationen über eine Abmahnung, die scheinbar eine neue - kostenlose - Methode verwendet. Folgende Passage stammt aus dem Abmahnschreiben:

"4. Die Ansprüche aus Ziff. 2 [Schadensersatzanspruch] und 3 [anwaltliche Gebühren aus dem Gegenstandswert] sind abgegolten und erledigt, wenn der Verletzer spätestens bis zum [xx.xx.xxxx] ein Abgeltungsbetrag von - 0,00 Euro - bezahlt."

Dieses "Nullsummenspiel" zieht sich über die gesamte Abmahnung hin. Lediglich eine Unterlassungserklärung wird noch gefordert. Für die betroffene Person eigentlich ein enormer Vorteil. Ob es ein Fehler oder Gutmütigkeit war, weiß nur der Rechtsanwalt selbst. Gräbt man etwas weiter, findet man ähnliche Missgeschicke auch bei anderen Kanzleien. So teilt eine andere Kanzlei in einem ihrer Schreiben mit:

"Sollten Sie den unserer Mandantschaft zustehenden Betrag von Euro 926,80 bis zum 31.07.2008 auf das in der Abmahnung genannte Konto überwiesen haben, müssten wir den Anspruch gerichtlich durchsetzen."

Auch hier geht es in der Abmahnung darum, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte der geforderte Betrag jedoch überwiesen werden, will man ihn gerichtlich durchsetzen? Wirre Formulierungen, an denen man sich nicht gezwungenermaßen festhalten kann, wie Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs erklärt: "Man kann sich nach meiner Meinung grundsätzlich nicht darauf berufen, das Schreiben sei nicht eindeutig, und deshalb gegenstandslos. Eine solche Deutung würde die Funktion und Zielsetzung der Abmahnung verkennen. Vielmehr müsste das Schreiben ausgelegt werden. Wird in einem Fall eindeutig keine Zahlung gefordert und findet sich in dem Schreiben auch keine widersprechende Aussage, besteht mangels Zweideutigkeit hingegen kein Anlass zur Auslegung. Der Abgemahnte könnte sich nach meiner Meinung dann durchaus auf den Standpunkt stellen, es sei keine Zahlung zu leisten."

Dieser Sachverhalt würde zumindest auf die als erstes erwähnte Abmahnung zutreffen, da über das gesamte Schreiben hinweg von Null Euro gesprochen wird. Wenn die Anschreiben schon solche Mängel aufweisen, wie sieht es dann erst bei der Beweiserhebung aus? Vielleicht sollte man in Zukunft die Abmahnung noch genauer lesen. Womöglich findet sich darin eine Lösung. (Firebird77)

(via vgda & dr-wachs, thx!)

(Bilder via vgda, thx!)

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16 Reaktionen aus dem gulli:Board

Belhazar am 30.07.2008 00:13:10:
Glaubt ihr vielleicht, dass ein gelernter Jurist diese Abmahnschreiben persönlich verfasst? lol Das macht die Schreibhilfe, die wahrscheinlich auch nur jeweils die entsprechenden Stellen in der Vorlage ändert. Deshalb ist dieses ganze Abmahn-Abcashen ja so lukrativ. Ach...

Diablokiller999 am 30.07.2008 09:38:31:
Ist wirklich recht lukrativ, eine Excel-Tabelle mit willkürlich aus dem Telefonbuch ausgesuchten Adressen, einen Wordbrief und dann Seriendruck mit der Excel-Tabelle als Parameter, schon klingeln die Kassen fürs nichts tun......

Schattenspieler am 30.07.2008 13:48:52:
"Das dabei jedoch teilweise äußerst herbe Pannen geschehen, zeigen einige der jüngsten Abmahnschreiben." Dass das "Das" da falsch ist hab sogar ich bei schnellen rüberfliegen erkannt ;D Dass sowas nicht auffällt, wenn das in S[...

 

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