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17. April 2007
File Sharing Monitor Wie Zuxxez, Logistep und Co. an ihre Daten kommenDer so genannte File Sharing Monitor ist das Stück Software, welches Firmen die vor Gericht verwertbaren Daten der Filesharer besorgt, die sie anklagen oder abmahnen wollen. Vor wenigen Tagen wurden neue Details bekannt, wie dieses Procedere im Detail von statten gehen soll. Noch im März wurden über 500 Briefe an Filesharer in Großbritannien verschickt, denen von der Rechtsanwaltskanzlei Davenport Lyons mit Sitz in London der illegale Vertrieb des Spieles Dream Pinball 3D vorgeworfen wurde. Die Sammlung der Daten und laut eigenen Aussagen die rechtlich gültige Beweisführung der Anklage wurde von eben diesem File Sharing Monitor (FSM) durchgeführt. In ihren Schreiben erläutert die Kanzlei recht ausführlich die Funktionsweise ihres Wundermittels. Anschließend wird ein Teilstück des abmahnungswürdigen Spieles herunter geladen. In diesem Fall das Spiel von Zuxxez Entertainment inklusive deutschem Zeitstempel. Stellt sich die Frage, ob lediglich der Download eines vergleichsweise kleinen Teils des Archivs reicht, um der anzuklagenden Person auch den Besitz und Vertrieb des kompletten Spieles nachzuweisen. Nach dem erfolgreichen Testdownload hält der FSM den Filenamen, dessen Größe, den Usernamen im Netzwerk und die IP-Adresse des Anbieters, das verwendete Protokoll beziehungsweise die Bezeichnung des P2P-Clients und die Uhrzeit des Downloads fest und fügt diese Angaben einer eigenen Datenbank hinzu. Danach wird völlig automatisch über die WHOIS Suche der Brief an den Provider geschrieben, und um die Zusendung der persönlichen Daten des verdächtigten Filesharers gebeten.
Im Brief der Rechtsanwaltskanzlei wird der File Sharing Monitor (FSM) in dessen Gebrauch als narrensicher dargestellt, Fehler seien unmöglich. Mit dessen Hilfe könne man dem Richter alle vor Gericht zulässigen und benötigten Daten liefern. Organisationen wie RIAA und MPAA sind aber in der Vergangenheit in diversen Ländern damit reingefallen, Uploader von illegalen Files nur aufgrund der ermittelten IP-Adresse verklagen zu wollen. Viele Richter sahen die IP-Adresse als alleiniges Beweismittel als zu geringfügig an. Zumindest hier in Deutschland sind die Massenabmahnungen per FSM rechtlich fragwürdig, auch haben nach dem Eingang von unzähligen Anfragen die Provider begonnen ungehalten zu reagieren. Dies alles sind offensichtlich Anzeichen dafür, warum man sich in den letzten Monaten mit seinen Aktionen vermehrt auf das Inselreich Großbritannien konzentriert hat. Über die Methoden der Verfolgung der P2P-Benutzer via Bittorrent-Netzwerk gibt der Brief verständlicherweise keinerlei Auskunft. Man kann aber von der Existenz eines vergleichbaren und in seiner Funktion ähnlich abgewandelten Clients für dieses Netzwerk ausgehen. Verwandte News
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Zitat: Zitat von Hadron Sorry, aber das ist völliger Schwachsinn. Diesen Beitrag hast du geschrieben, ohne die geringste Ahnung davon zu haben, wie Logistep arbeitet. Und wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal... Du scheinst ja gerade auf dem Trip zu sein, die gulli-Meisterschaft im Massenposten gewinnen zu wollen. Von mir aus, mach mal. Bist ja auch ganz gut dabei, mit 50 Beiträgen in zwei Tagen. Der ... G.L.R. am 15.05.2007 14:39
@Bajoou hmm sorry manchmal schreibe ich echt etwas müll zusammen habs geändert jer1cho am 15.05.2007 15:05
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