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08. Mai 2006

FIFA warnt ISPs vor WM-Bilder geuppt? Wir wollen Kundendaten

Dass die FIFA eigenwillige Vorstellungen von der WM-Vermarktung hat und ihr dabei die Redefreiheit der Öffentlichkeit recht gleichgültig zu sein scheint, ist bekannt. Dass Streams und Uploads von WM-Aufzeichnungen mit "starken Mitteln, zivil- und strafrechtlicher Art" verfolgt werden, erstaunt daher wenig. ISPs schon einmal vorzuwarnen, dass man bei entsprechenden Angebote auf die "Mithilfe der Provider" vertraut, um die bösen Verteiler im Netz zu ermitteln, passt vollkommen ins Bild.

Zu diesem Zweck vergab die FIFA Internetrechte an der WM an die "Infront Sports and Media", welche ihrerseits über die Rechtsanwälte Baker and McKenzie Internet-Provider anschreiben ließ. Sollten unerlaubterweise Medien der WM verbreitet werden, wird den ISPs empfohlen, sich dabei nicht zu Mitschuldigen zu machen, sondern im Gegenteil bei der Ermittlung der jeweiligen Netzuser aktiv mitzuhelfen, damit diese angemessen bestraft werden können.

Dabei geht es mitnichen nur um nicht genehmigte Livestreams von WM-Spielen, sondern auch um Filmausschnitte oder gar einzelne Bilder, behauptet die Infront in ihrem Schreiben an mehrere Schweizer Provider.

Schließlich gehe es um einen wachsenden und sich entwickelnden Markt im Onlinegeschäft. Unautorisierte Verbreitung von Inhalten würde diesem Business Schaden zufügen, was nach Auffassung der Infront keinesfalls im Interesse "verantwortungsbewusster Provider" liegen könnte.

Aber ob es im Interesse der Provider liegt, einen Kunden wegen eines WM-Bilds der FIFA ans Messer zu liefern?

  • 16 Kommentare zum Artikel
  • laut teledienstegesetz (TDG) haftet der provider nicht für verfehlungen seiner kunden. er macht sich auch nicht der beihilfe oder duldung schuldig. somit ist der internet provider rechtlich nicht angreifbar. für eine datenherausgabe müßte schon eine richerliche anordnung vorliegen. gibt der provider dennoch daten heraus, so macht er sich strafbar. in der vergangenheit hat es aber leider schon fälle von unrechtmäßiger datenweitergabe gegeben. ...

    Chronoton am 09.05.2006 16:51
  • Hi, ich weis nich obs euch auch so vor kommt, aber ich assoziiere diese ganze Thematik mit der Vorgehensweise der Stasi... ...diese Vorgehensweise muss gestoppt werden (das meine ich im Allgemeinen, nicht auf die Fifa bezogen) Wenn sich Unsereins auf Dauer solche Umstände gefallen lässt wird es eines Tages so wie in China zu gehen, da muss ich meinen Vorredner völlig recht geben. Ich glaube das wir das nicht wollen... Früher oder ...

  • Zitat: Zitat von Chronoton laut teledienstegesetz (TDG) haftet der provider nicht für verfehlungen seiner kunden. er macht sich auch nicht der beihilfe oder duldung schuldig. somit ist der internet provider rechtlich nicht angreifbar. für eine datenherausgabe müßte schon eine richerliche anordnung vorliegen. gibt der provider dennoch daten heraus, so macht er sich strafbar. in der vergangenheit hat es aber leider schon ...

    DasFragezeichen am 10.05.2006 23:58
  • Darf man eigentlich noch "Weltmeisterschaft" sagen, oder ist das auch schon geschützt????

    Stampfi am 30.05.2006 16:40
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