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14. Januar 2008
Feindbild Demonstrant - Polizeigewalt, Militäreinsatz, Medienmanipulation Buchrezension zum G8-GipfelDer Anwaltliche Notdienst des Republikanischen Anwaltsvereins hat eine Dokumentation des G8-Gipfels in Heiligendamm und der Arbeit dort tätiger Anwälte verfasst. Beängstigendes Fazit: Dass Demonstranten Grundrechte haben, wird vor allem als "Behinderung der Polizeiarbeit" gesehen. Die Militarisierung der inneren Sicherheit, Polizeigewalt und passende Medienpropaganda werden in dem Band ebenso dokumentiert wie die faktische Abschaffung von Grund- und Menschenrechten in "rechtsfreien Zonen". Das Legal Team wurde für seine Tätigkeit unter anderem vom DAV und der Internationalen Liga für Menschenrechte ausgezeichnet. Während auf der Gegenseite mehr im Argen liegt, als die Presseberichterstattung um den G8-Gipfel in Heiligendamm erahnen ließ. Dass nicht wie üblich auf die "Randalierer" abgezielt werden konnte und in großem Umfang bekannt wurde, wie gezielt zu Anfang Desinformation zu verbreiten versucht wurde, dass seitens der "Ordnungskräfte" von Deeskalationsstrategien keine Rede sein konnte, sondern vielmehr tatkräftig Aggression und Gewalt geschürt wurden, ging schon während des Gipfels durch die Presse. Mit einigem Abstand und auch hinter den Kulissen betrachtet das Buch "Feindbild Demonstrant" das Geschehen, erläutert die rechtlichen Hintergründe und zeigt, dass es mit den Bürgerrechten in Deutschland mehr als arm bestellt ist. Immerhin bleibt zu hoffen, dass nicht nach Vorbild Genua die Geschehnisse unter den Teppich gekehrt werden können.
Das Zitat stammt nicht von einem frustrierten Beamten, sondern aus dem Ergebnisbericht Heiligendamm von der Gewerkschaft der Polizei. Begonnen wird die rechtliche Aufarbeitung sinnigerweise bereits im Vorfeld des G8-Gipfels, der durch willkürliche, massive Polizeimaßnahmen gegen linke Gruppen geprägt war und einen ersten Ausblick auf den aggressiven Kurs während des Gipfels gab. Beschrieben werden die Hausdurchsuchungen und Verwanzungen zahlreicher Initiativen unter dem Deckmantel des Paragrafen 129a. Die Taktik des Zuschlagens und später nachschauen, ob sich etwas Verdächtiges findet, wurde ironischerweise auch von den zuständigen Stellen zugegeben, das BGH watschte das Vorgehen der Ermittler später deutlich ab.
Zügig folgten in der Presse die Berichte über "gewalttätige Demonstranten" und den Schwarzen Block, und man kann von Glück sagen, dass eine Institution vor Ort war, die einen näheren Blick auf die "Randalierer" und die folgenden massenhaften Festnahmen warfen. Dann finden sich Kleinode wie über die 193(!) Personen, die offenbar gemeinschaftlich eine Barrikade angezündet hätten und dafür in "Gewahrsam" wanderten, oder der "Beweis durch Nässe": Wer mit nassen Klamotten auffiel, war ein Randalierer, schließlich wurde vorher eine Gruppe mit Wasserwerfer bekämpt, aus der vereinzelt Gegenstände geworfen wurde. Gab es keine konkreten Anlässe, dann wurden die Beamten kreativer: Aus einem Transparent "free all now", welches vor einer der Gefangenensammelstellen gezeigt wurden, konstruierten die Polizisten flott einen Aufruf zur Gefangenenbefreiung, da "free" ja als "befreit" ins Deutsche übersetzt werden kann. Die "Gefängnisstürmer" wurden selbstverständlich festgenommen. Das LG Rostock schloss sich der gewagten Konstruktionan und erklärte die "Gewahrsamnahme" für rechtens. Erläutert wird dazu das "Ampelsystem" zur "Gewaltbereitschaft", nach dem durch die Polizei Einstufungen erfasster Demonstranten vornahmen - grob zusammengefasst: rot Täter, gelb Mittäter, grün Sympathisanten. In diesem System konnte man jedoch bereits dadurch landen, indem man aus Berlin kam: wer eine so weite Anfahrt auf sich nahm, wird als "gewaltbereit" betrachtet, da es der Polizei und den Gerichten offenbar nicht vorstellbar war, dass man sein Versammlungsrecht auch jenseits der nächstgelegenen Großstadt wahrnehmen wollte. Analoges galt natürlich für die international angereisten Protestierenden. Wer dann in einer der "Gefangenensammelstellen" landete, landete damit auch in einer rechtsfreien Zone. Ein Recht auf einen Anwalt wurde in beide Richtungen massiv behindert - den Demonstranten wurde kein Rechtsbeistand gegeben, Anwälte wurden nicht zu Gefangenen vorgelassen, sondern wurden stattdessen teilweise misshandelt oder bedroht: Festnahme wegen "unerlaubter Kontaktaufnahme zu Gefangenen" wurde dem "Legal Team" vorgeworfen, obgleich dieser Straftatsbestand im deutschen Recht schlicht nicht existiert. Aufenthaltsorte von Gefangenen wurden verheimlicht, Auskunftsersuchen an überlastete, nicht zuständige Telefonstellen weiterverwiesen. An die Erörterung der Vorgehensweise gegen Demonstranten und Gefangene schließen sich Betrachtungen über die gezielte Desinformationspolitik der Kavala an, die permanent Falschmeldungen lancierten und diese tagelang nicht korrigierten, obgleich sie längst als falsch entlarvt wurden. Ebenfalls betrachtet werden die Begleitumstände des Bundeswehr-Einsatzes im Rahmen des G8-Gipfels, der einen Ausblick darauf gab, was möglich sein wird, wenn sich die bekannten Hardliner mit ihren Forderungen nach dem Einsatz von Soldaten gegen Bürger durchgekommen sind. Abgerundet wird der Band durch eine Reihe von Augenzeugenberichten und Gedächtnisprotokollen. Und im Anschluss bleibt ein sehr ungutes Gefühl: denn die Ereignisse um Heiligendamm haben gezeigt, dass elementare Grund- und Bürgerrechte in Deutschland nicht etwa in Gefahr sind, sondern in aller Öffentlichkeit nach Belieben ausgesetzt werden können - ohne Folgen für die Täter, mit voller politischer Rückendeckung und einer medialen Inszenierung, die einmal mehr die Opfer zu Tätern macht. Feindbild Demonstrant. Polizeigewalt, Militäreinsatz, Medienmanipulation. Der G8-Gipfel aus Sicht des Anwaltlichen Notdienstes. Hrsg: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Legal Team Assoziation A. Hardcover, 175 Seiten, 10,- Assoziation A (Porto: 0,90) Verwandte News
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