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22. März 2008

FBI Kinderpornos und wie man Unschuldige fängt

Höchst unübliche und kontroverse Ermittlungsmethoden des FBI wurden kürzlich durch das Nachrichtenportal CNET aufgedeckt. Die Agenten des FBI haben absichtlich Links zu einer Website verbreitet, auf der angeblich Sex-Videos von minderjährigen Jugendlichen angeboten werden. Auf dem eigenen Server des FBI befand sich überhaupt nichts außer der Tatsache, dass jeder einheimischer Besucher, der sich dorthin verirrte, seinerseits mit einem Besuch der Polizei bedacht wurde. Den Ermittlern reichte für ein Verfahren lediglich die Tatsache aus, dass jemand deren Einladung folgte - auf der Website selbst stehen keinerlei Fotos oder Videos mit illegalen Inhalten zur Verfügung.

Die Tatsache, dass dabei kein Gesetz gebrochen wurde, hielt das FBI nicht davon ab, mit bewaffneten Agenten Hausdurchsuchungen bei mindestens drei Personen durchzuführen, die auf das verführerische Angebot eingegangen waren.

"Ich denke es ist furchteinflößend, dass sie dies überhaupt tun konnten", sagte Anna Durbin, eine Rechtsanwältin, die einen der Angeklagten vertritt. "Die ganze Idee, dass das FBI einen Honeypot auslegen darf, um die Leute anzulocken ist sehr traurig. Es scheint, sie können sehr viele Fälle damit eröffnen, ohne dass dieses Verfahren wieder eingestellt wird".

Das Strafverfahren gegen den Mediziner Roderick Vosburgh läuft am 22. April. Ihm wird vorgeworfen, er hätte die Absicht gehabt Kinderpornos herunter zu laden. Außerdem wird ihm der Besitz von einem winzigen Bild (thumbnail) mit zwei minderjährigen Jugendlichen vorgeworfen. Komplette Bilder oder Videos wurden keine sichergestellt. Seine Strafe könnte sich trotzdem im Höchstfall auf bis zu fünf Jahre Gefängnis summieren.

Die Agenten des FBI posten in zahlreichen Foren und Boards Bilder von Minderjährigen und laden die Besucher ein, sich weiteres Material auf deren Website anzuschauen. Merkwürdig erscheint, dass die eigenen Ermittlungsmethoden, bei denen Bilder Jugendlicher in allen bekannten Posen und Stellungen veröffentlicht werden, nicht verboten sind bzw. strafrechtlich verfolgt werden können. Trotz zahlreich geäußerter Kritik von allen Seiten wird die Suche nach weiteren Unschuldigen ohne Unterlass betrieben. Auch die Tatsache, dass ein Nachbar den Link von seinem Computer über den eigenen Wi-Fi Router aktiviert haben könnte und man so die falsche Person anklagt, konnte bislang keinen Richter vom Gegenteil überzeugen. Dieser Einwand wurde noch vor kurzem in Nevada vor Gericht abgelehnt.

(Via The Register)

  • 101 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von Tux390 [Sarkasmus]Genau loggen wir alles mit von jedem User damit der Staat uns auch die letzte Freiheit nimmt und uns auch noch in diesem Bereich extremer Überwacht... [/SARKASMUS] Schade das sich das nicht nur in deiner Sarkasmuswelt, sondern in der Realität abspielt.

  • das ganze finde ich rechtlich sehr problematisch, da sich das fbi praktisch zum mithelfer einer versuchten straftat macht... sich also damit selbst strafbar macht. zumindest aus der perspektive des deutschen rechts betrachtet, wie das in den usa aussieht diesbzgl hab ich kA.

    Sp00kyFox am 18.04.2008 16:18
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