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02. Juli 2008
Fastload.tv Erpressung mit KundendatenDas Vorgehen des Filesharing-Anbieters Fastload erfüllt schon fast den Tatbestand einer Erpressung. Mit Abmahnschreiben werden Kunden dazu aufgefordert, Schadenersatz zu entrichten, da gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet sein würde. Kommt der Kunde der Forderung nicht nach, sehe man sich gezwungen, Kundendaten, inklusive IP-Adressen, an entsprechende Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Dieses Schreiben erhalten auch Kunden, die den kostenpflichtigen Service von Fastload nicht nutzen und innerhalb der Probezeit gekündigt haben. Kunden des Filesharing-Anbeiters Fastload bekommen Post. Vorgeworden wird ihnen, dass die Urheberrechtsverstöße begangen haben. In der Überschrift des Anschreibens heißt es "Ermittlungsverfahren, Abmahnung / Unterlassung, Schadensersatz". Im folgenden teilt Oxyron/Fastload.tv, die ihren Firmensitz in der Slowakei haben, in dem Schreiben mit, dass sie nach ihrer Überprüfung die von der GVU erhobenen Vorwürfe der wiederholten Urheberechtsverletzung bestätigen können und deswegen auch ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliege. Man sei zu Schadensersatz verpflichtet. Dieser beläuft sich auf eine Summe von etwa 350 Euro für "Rechtsberatungskosten", "Übersetzungskosten" und Auslagen für Porto und Telekommunikation. Würde man nicht zahlen, so sehe man sich genötigt, auf Verlangen der Staatsanwalt die persönlichen Daten rauszurücken. Außerdem soll man eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben. Diese Post erhalten auch Kunden, die nicht den kostenpflichtigen Service von Fastload nutzen, sondern innerhalb des Probezeitraums bereits kündigten. Man sollte der Forderung von Oxyron/Fastload auf keinen Fall nachkommen. Das Vorgehen ist mehr als zweifelhaft und erfüllt schon fast den Tatbestand einer Erpressung. Die erhobenen Vorwürfe sind mehr als schwammig. Bei Netzwelt findet sich ein Beispielanschreiben, wie es von dem Provider Oxyron/Fastload versendet wird. Desweiteren kündigte Oxyron in einer Pressemeldung an, dass sie eine Kampagne gegen Kinderpornografie und Gewalt im Internet initiieren wollen. Zu diesem Zweck hätten sie als einer der "größten Filesharinganbieter" einen selbstlernenden Content-Filter entwickelt. "In Zusammenarbeit mit internationalen Strafverfolgungsbehörden wurde ein selbstlernender Content-Filter entwickelt, welcher verdächtige Dateitausch-Vorgänge unter den P2P-Nutzern sofort an die Mitarbeiter meldet. Diese Vorgänge werden dann durch die Mitarbeiter geprüft. Liegt ein Missbrauchsfall vor, werden die Kundendaten und IP-Daten sofort an die zuständigen Staatsanwaltschaften über eine automatisierte Schnittstelle weitergeleitet." ( via Inquirer) Trackbacks
Jetzt ist mir endlich klar, warum der Syndicus nicht mehr Partner in Gravenreuth´s Kanzlei ist: Da ja beide rechtskräftig verurteilt wurden wäre das ganze jetzt ein kriminelle Vereinigung bitbrain2101 am 15.07.2008 21:12
Tja, habe schon in mehreren Foren gepostet und gewarnt! Dieses Unternehmen ist ein "Betr...gs" Unternehmen. Wird über kurz oder lang fallen. Also am besten diese Burschen aushungern... terrabiker1 am 26.07.2008 00:39
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