|
08. Januar 2008
FAQ zum Bundestrojaner Innenministerium verspricht wilde DingeDer Bundestrojaner, auch "Remote Forensic Software" genannt, kann bekanntlich alles - unbemerkt eindringen, Daten übertragen, sich rückstandsfrei deinstallieren, keine Sicherheitslücken schaffen, gegen keine Grundrechte verstoßen, Terror bekämpfen, Kaffee kochen und den Müll runtertragen. Die letzten beiden Punkte verspricht eine durchs Innenministerium veröffentlichtes "Bundestrojaner-FAQ" seltsamerweise nicht. Was verblüfft: denn eine Software, die Qualitäten wie vom Innenministerium versprochen aufweist, sollte eigentlich kurz vor der Allmacht stehen. In der FAQ finden sich unter anderem folgende Kleinode:
Ganz besonders schön: das Innenministerium bemüht sich um das Flair technischer Kompetenz und setzt Fachbegriffe mit bewundernswerter Sicherheit ein:
Immerhin: das Ministerium verspricht, dass in Zukunft bald kompromittierte Systeme bekannt werden, denn die
Man darf also gespannt sein. Oder so zynisch werden wie fefe, der kommentiert:
Verwandte News
Trackbacks
Zitat: e leute, die von deren urteil betroffen sind. besonders sollten diese ansätze hier in die geführte diskussion einfließen. wenn du schon angibst, dass onlinedurchsuchungen ähnlich wie hausdurchsuchungen zu handhaben sind, dann bist du es den mitdiskutanten schuldig, daruf hinzuweisen, besonders, wenn du in dieser materie kundig bist. Das Urteil ist aber nicht relevant für die Frage, ob das Gesetz ... Habek am 23.01.2008 20:17
Man soll es nicht glauben. Wie geht das denn die Bundesregierung kann schuen und die Hacker nicht was machen unsere Hacker freunde falsch. ??????????????????????? adea am 13.03.2008 02:23
Hallo Leute, ich finde wir sollten das mal von der positiven Seite betrachten... Wenn es wirklich so sein sollte, dass jedes mal ein Backup gemacht wird, wenn der "verseuchte" Pc ins Netz geht, dann heisst das für mich KOSTENLOSER SPEICHER FÜR ALLE!!!! Man braucht nur anzuklopfen, höflich nach seinen Dateien zu fragen und das wars... Ne, noch ne ernste Frage: Kann man das nicht an den gesendeten Daten der Internetverbindung erkennen?? Ich ... Rainer-B-Trug am 18.12.2008 11:40
Zitat: Zitat von Rainer-B-Trug ......, dann heisst das für mich KOSTENLOSER SPEICHER FÜR ALLE!!!! Man braucht nur anzuklopfen, höflich nach seinen Dateien zu fragen und das wars... Wo im Gesetz glaubst Du zu erkennen, dass der betroffene Bürger irgendein Recht bzw. irgendeine Möglichkeit hat, Auskunft über bzw. Zugriff zu seine/n Daten (der letzten 6 Monate) zu bekommen? Genau das ist ja im ... titus_shg am 18.12.2008 11:58
|