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08. Januar 2008

FAQ zum Bundestrojaner Innenministerium verspricht wilde Dinge

Der Bundestrojaner, auch "Remote Forensic Software" genannt, kann bekanntlich alles - unbemerkt eindringen, Daten übertragen, sich rückstandsfrei deinstallieren, keine Sicherheitslücken schaffen, gegen keine Grundrechte verstoßen, Terror bekämpfen, Kaffee kochen und den Müll runtertragen. Die letzten beiden Punkte verspricht eine durchs Innenministerium veröffentlichtes "Bundestrojaner-FAQ" seltsamerweise nicht.

Was verblüfft: denn eine Software, die Qualitäten wie vom Innenministerium versprochen aufweist, sollte eigentlich kurz vor der Allmacht stehen. In der FAQ finden sich unter anderem folgende Kleinode:

"Zunächst zur Klarstellung: Die Online-Durchsuchung dient ausschließlich dazu, Terroristen zu bekämpfen und ihre Anschlags-Pläne zu entdecken....

Die Ermittlungs-Software wird nicht zu einer Beeinträchtigung der auf dem betroffenen Rechner installierten Sicherheitssoftware führen. Dritten wird somit ein Eindringen in den Rechner durch den Einsatz der Software nicht erleichtert werden...

Das Risiko einer Entdeckung und der missbräuchlichen Nutzung der Ermittlungssoftware wird durch geeignete technische Maßnahmen so gering wie möglich gehalten. Sollte die Software dennoch entdeckt werden, wird sie vom Zielsystem entfernt. Außerdem wird sichergestellt, dass die Software keine eigenen Verbreitungsroutinen und einen wirksamen Schutz gegen Missbrauch durch Dritte beinhaltet...

Insbesondere wird die Datenübertragung derart verschlüsselt erfolgen, dass der Zugriff Dritter hierauf ausgeschlossen ist und die übermittelten Daten durch hohe Datenschutzstandards geschützt sind."

Ganz besonders schön: das Innenministerium bemüht sich um das Flair technischer Kompetenz und setzt Fachbegriffe mit bewundernswerter Sicherheit ein:

"Auf Grund der rechtlichen und technischen Voraussetzungen, die für die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme gegeben sein müssen, wird es nur zu einer geringen Zahl solcher Maßnahmen kommen. Die gewonnenen Daten werden dabei ggfs. unter Zuhilfenahme technischer Auswertungs-Instrumente (sog. "Tools") vorselektiert, so dass für die manuelle Analyse ein überschaubarer Datenbestand verbleibt."

Immerhin: das Ministerium verspricht, dass in Zukunft bald kompromittierte Systeme bekannt werden, denn die

"...Betroffenen werden grundsätzlich nach Abschluss darüber unterrichtet, dass die Ermittlungssoftware bei ihnen auf den Rechner gespielt wurde."

Man darf also gespannt sein. Oder so zynisch werden wie fefe, der kommentiert:

"Die haben sich doch tatsächlich nicht entblödet, eine FAQ zum Bundestrojaner zu machen, und jede einzelne Antwort ist eine Lüge. ... Ich frage mich ja, ob der Azubi, den sie das haben schreiben lassen, wenigstens anständige Drogen gekriegt hat, damit er Spaß dabei hat, das Volk zu verarschen."

  • 81 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: e leute, die von deren urteil betroffen sind. besonders sollten diese ansätze hier in die geführte diskussion einfließen. wenn du schon angibst, dass onlinedurchsuchungen ähnlich wie hausdurchsuchungen zu handhaben sind, dann bist du es den mitdiskutanten schuldig, daruf hinzuweisen, besonders, wenn du in dieser materie kundig bist. Das Urteil ist aber nicht relevant für die Frage, ob das Gesetz ...

  • Man soll es nicht glauben. Wie geht das denn die Bundesregierung kann schuen und die Hacker nicht was machen unsere Hacker freunde falsch. ???????????????????????

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