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25. Oktober 2008
Europäische Union Einsatz von Nacktscannern nur auf freiwilliger BasisWieder wurde das deutsche Volk mit einem Thema konfrontiert, das für viel Kontroverse und jede Menge Streitigkeiten sorgen sollte. Es ist nämlich im Gespräch, die bereits in Amsterdam, Zürich und London eingesetzten Nacktscanner auch auf deutschen Flughäfen einzuführen. Bei Nacktscannern handelt es sich um Ganzkörperscanner, die mit Hilfe von neuartigen Technologien durch Kleidung hindurch weitere Inhalte, die hinter dem Gewand versteckt sein könnten, erkennbar machen. Viele Ethiker, Religiöse oder Menschenrechtler sprangen sofort auf und plädieren schon seit der Entstehung des Einfalls gegen die Verwendung solcher Geräte. Sie werfen den Befürwortern der Nacktscanner verärgert vor, die Intimsphäre und den Datenschutz komplett außer Acht lassend, permanent die Sicherheit in den Vordergrund zu stellen. Weiterhin werden Nacktscanner von Datenschützern sowie SPD, Grüne, FDP und Linke kritisch beäugt. Laut deren Auffassung verletzen die Geräte alle Schamgrenzen und somit die Menschenwürde. Konrad Freiberg, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), betonte, dass die umstrittenen Geräte keinen Sicherheitsgewinn bringen würden. Wegen solchen überflüssigen Streitgesprächen nehme die Bevölkerung die Sicherheitspolitik als zunehmend schamlos und unanständig wahr. Nun scheint es jedoch einen Hoffnungsschimmer zu geben: Der EU-Kommissionsvizepräsident, Günther Verheugen, hat zugesichert, dass die fragwürdigen Ganzkörperscanner auf den Flughäfen nur auf freiwilliger Basis zum Einsatz kommen werden. Kein Flughafen werde dazu aufgefordert derartige Körperscanner in Anspruch zu nehmen. Somit werde auch kein Reisender dazu gezwungen, sich durchleuchten zu lassen. Trotzdem ist es nicht auszuschließen, dass Passagiere aus Deutschland im Ausland mit Nacktscannern konfrontiert werden. (Buddy09) (via futurezone.orf.at, thx) Verwandte News
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Zitat: wenn so ein großer unterschied bestehen würde Imo kein Konjunktiv! Zitat: §81a StPO (1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu ... Chummer am 27.10.2008 16:53
@Chummer fragt sich dann nur, wie es in meinem genannten fall dazu gekommen ist. ich glaube das hier die stpo gar nicht greift, da wohl eher die landespolizeigesetze zuständig sind. da kenn ich mich aber nicht so genau aus. mfg chronoton Chronoton am 27.10.2008 16:59
ich habe eben in einem dieser rechte-foren dannach gesucht und festgestellt, dass exakt diese paragraphen scheinbar von verschiedenen leuten anders ausgelegt werden. letzendlich denke ich aber auch, dass diese paragraphen eigentlich eine eindeutige sprache sprechen, denke aber trotzdem, dass es praktisch unmöglich sein wird, polizisten deswegen dranzukriegen. in einem späteren artikel der selben zeitung zum selben vorfall -> LINK wird ... Libertas am 27.10.2008 17:25
@ Chummer: Ob ein Polizist jemandem auf der Suche nach Minimalstmengen Grass oder Pillen in der Unterhose (Durchsuchung) herumfummelt, oder ob ihm ein Arzt noch einen Finger in den Arsch steckt (Untersuchung) , das dürfte für den Betroffenen auch keinen grossen Unterschied im Hinblick auf sein Empfinden bezüglich der Menschenwürde machen. Eine Gesetzgebung, die sowas überhaupt ermöglicht, ist menschenverachtend und gehört eingestampft. ... titus_shg am 27.10.2008 18:25
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