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02. Juni 2006

EU-Verbindungsdaten Speicherpflicht für Internet- und Telefonverbindungen könnte vom EuGH gekippt werden

Die umstrittene EU-Richtlinie, die Internet- und Telefonieprovider zur Speicherung der Verbindungsdaten verpflichten soll, könnte scheitern. Klage gegen die EU-verordnete Datenspeicherpflicht eingereicht haben Irland und die Slowakei. Justizministerin Zypries hält die Entscheidung des EuGH für offen: nach der Ablehnung der Weitergabe von Flugpassagierdaten durch das Gericht in Luxemburg wäre eine weitere negative Entscheidung im Fall der Datenspeicherung möglich.

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Internet- und Telefonieprovider zwischen 6 und 24 Monaten lang Verbindungsdaten archivieren müssen. Die Inhalte der Kommunikation müssen nicht archiviert werden, jedoch beispielsweise die Anschlüsse der Teilnehmer einer Kommunikation, die IP eines angesurften Rechners oder der Empfänger einer abgeschickten Email. Die Richtlinie wurde nach erbitterten Auseinandersetzungen zwischen EU-Kommission, -Parlament, den EU-Ländern und Nichtregierungsorganisationen verabschiedet.

Und könnte noch vor ihrem Inkrafttreten vom Europäischen Gerichtshof wieder gekippt werden. Ein mögliches Scheitern des Generalverdachts, unter den die EU-Kommission ihre 460 Millionen Bürger stellen möchte, wäre ironischerweise von einem Land mitinitiiert, welches massiv auf die Bürgerüberwachung setzt: Irland.

Irland verordnete seinen Telcos bereits eine dreijährige Datenspeicherpflicht, für die EU hätte man sich einen Rahmenbeschluss gewünscht, der Speicherpflichten zwischen einem und drei Jahren vorsieht - mehr, als die nun beschlossenen 6 bis 24 Monate. Grund für die Klage: der Entwurf sei ohne Rechtsgrundlage als Richtlinie verabschiedet worden: Richtlinien sind jedoch EU-Instrumente zur Harmonisierung des Binnenmarkts. Als Maßnahme der Strafverfolgung hätte die Datenspeicherpflicht nur per Rahmenbeschluss angeordnet werden können.

Aus den völlig falschen Motiven könnten die Iren selbst nach Ansicht der deutschen Justizministerin Zypries damit die Datenspeicherpflicht per EU-Richtlinie wieder kippen, noch bevor sie überhaupt in Kraft getreten ist. Zypries sieht durchaus die Möglichkeit, dass der EU-Gerichtshof die Richtlinie wieder kassiert. Da der Gerichtshof bereits eine Herausgabe von Flugpassagierdaten von EU-Bürgern an die US-Behörden abgelehnt habe, könnte ein ähnliches Urteil gegen die flächendeckende Bürgerbespitzelung möglich sein.

Auch die Bürgerrechtler kämpfen weiterhin gegen die flächendeckende Verdächtigung aller EU-Bürger. Nachdem die Initiative Data Retention is no Solution nach dem Parlamentsvotum die (erfolglose) Petition an das EU-Parlament einstellte, arbeiten nun wieder auf nationaler Ebene die Initiativen darauf hin, dass die EU-Länder per Klage vor dem EuGH die Richtlinie wieder kippen.

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