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18. Juni 2008
EU und Urheberrecht Experten warnen vor Verlängerung der SchutzfristenAuf EU-Ebene ist eine Diskussion um die Verlängerung der Schutzfristen für geistiges Eigentum entbrannt. EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat angekündigt, eine Verlängerung der urheberrechtlichen Schutzfrist für Musikaufnahmen von 50 auf 95 Jahre anzustreben. Juristen, Musiker und Ökonomen aus mehreren EU-Mitgliedsstaaten haben sich in einem Brief an EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso gewendet. Sie stellen sich gegen die Verlängerung. Sie würde die Kreativität und Innovationsfähigkeit Europas deutlich hemmen und nachhaltig dem Ruf der EU-Kommission schaden. In dem Brief ist die Rede davon, dass die EU-Kommission sich nicht einspannen lassen darf und "in einem spektakulären Kotau vor einer einzelnen Interessengruppe, der multinationalen Plattenindustrie (Universal, Sony/BMG, Warner und EMI)" die Schutzfrist von Musikaufnahmen verlängern lässt, von derzeit 50 auf 95 Jahre nach Ableben des Urhebers. In einem Kurzgutachten über die Auswirkungen der von McCreevy geplanten Änderungen, kommen Sie zu dem Schluss, dass Künstler keine nennenswerte Mehreinnahmen durch die Änderung erhalten würden. Alleine wenige Superstars und Rechteinhaber würden von der geplanten Änderung profitieren. Mit Hinweis auf Schweden argumentieren sie, dass "Zahlungen an tote Komponisten durch die 1995 erfolgte Verlängerung der Schutzfrist um 20 Jahre von 2,4 auf 14,1 Prozent gestiegen ist". Gulli berichtete bereits über eine Petition gegen die Verlängerung der Schutzfristen. ( via Golem ) Trackbacks
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