gulli: EU nimmt Jugendschutz bei Videospielen ins Visier
24. April 2008

EU nimmt Jugendschutz bei Videospielen ins Visier

In einem Bericht über den "Schutz Minderjähriger bei der Nutzung von Videospielen" vom 22. April 2008 beklagt die EU-Kommission mangelnde Informationen über den Inhalt und fehlende Einheitlichkeit der Altersgruppeneinstufung in den Mitgliedsstaaten. Das 2003 eingeführte PEGI-System soll weiterhin "freiwillig" bleiben, aber EU-weit zur Anwendung kommen. Es dient bereits in mehreren EU-Mitgliedsstaaten als Vorlage für Rechtsvorschriften.

Videospiele, so die EU-Kommission, "werden zwar zur Unterhaltung gekauft, die besten von ihnen haben aber durchaus auch andere positive Wirkungen, denn sie fördern analytische und strategische Fähigkeiten und gewöhnen die Jugendlichen an den interaktiven Umgang mit der Informatik".

Darüber hinaus seien insbesondere Online-Spiele auch eine Triebkraft zur Verbreitung von Breitband-Netzen sowie zum Verkauf neuer Mobiltelefone. Der Umsatz mit Videospielen, zu denen die Kommission Titel für PC, Spielkonsolen, tragbare Spiele und Onlinespiele zählt, betrug 2006 6,3 Milliarden Euro, für 2008 werden 7,3 Milliarden Euro erwartet. Damit ist innerhalb der EU der Markt für Videospiele bereits halb so groß wie der gesamte Markt für Musik und der Umsatz höher als die Kasseneinnahmen der Kinos.

Bereits 2003 wurden aus Gründen des Jugendschutzes Anstrengungen unternommen, eine Selbstregulierung mittels eines freiwilligen Alterseinstufungssystem einzuführen. Das Ergebnis heißt PEGI (Pan European Games Information) und soll verhindern, dass Kinder und Jugendliche Spiele erwerben können, die nach Einschätzung der an PEGI beteiligten NGOs (u.a. Elternverbände und Religionsgemeinschaften) für ihre Altersgruppe ungeeignet sind. Ziel ist eine EU-weite Vereinheitlichung unterschiedlicher Alterseinstufungssysteme. Bereits umgesetzt oder zumindest erlassen wurden die Rechtsvorschriften für das PEGI-System in Finnland, Griechenland, Italien, Lettland, den Niederlanden, Polen, Portugal, in der Slowakei und in Großbritannien.

In Deutschland sollen verbindlichere Vorschriften als das PEGI-System, das nicht zum Einsatz kommt, den Aspekt des Jugendschutzes unterstreichen. Gemeinsam mit der von der Branche getragenen USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) wird eine gemeinsame, verbindliche Klassifizierung in allen 16 Bundesländern angestrebt. Anders in Österreich, wo bei einer weitaus weniger strengen Auslegungspraxis als in Deutschland Jugendschutz zwar Länderkompetenz ist, eine bundesweite Lösung aber als nicht ausreichend eingeschätzt wird.

Verbote bleiben Ausnahme

Zum Mittel des Verbots haben bislang nur vier EU-Länder gegriffen: Großbritannien, Irland, Deutschland und Italien. Mit Verboten, Beschlagnahmungen, einer Einstufungsverweigerung oder Handelsbeschränkung wurde versucht, die Verbreitung einzelner Titel zu verhindern. In allen vier Ländern sind es vor allem drastische Gewaltdarstellungen, die ein Verbot zulässig machen. Zuletzt war dies in Irland beim Spiel "Manhunt 2" 2007 der Fall. In Großbritannien wurde bereits 1997 dem Titel "Carmageddon" die Einstufung verweigert, der Hersteller reagierte damals mit einer abgemilderten Version des Spiels. Auch "Manhunt 2" wurde ins Visier genommen: Eine "abgeschwächte" Version erhielt die Einstufung ab 18, während die Verbreitung des Videomaterials der ursprünglichen Fassung mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht ist. Die Verbreitung von "Manhunt 2" wurde auch in Italien untersagt, in Deutschland wurde 2004 schon der Vorgänger beschlagnahmt. Die "Darstellung und Verherrlichung von Gewalt" ist in Deutschland ein strafrechtlich relevanter Tatbestand.

Ob die bestehenden Rechtsvorschriften Wirkung zeigen und das politisch erwünschte Ergebnis bringen, wird derzeit in Großbritannien und Deutschland evaluiert. Österreich, wo das PEGI-System nicht flächendeckend zur Anwendung kommt, steht einer nationalen Lösung eher reserviert gegenüber, unter anderem wegen der geografischen Nähe der Nachbarländer. Als Probleme werden in Österreich "das geringe Problembewusstsein, die unzureichende polizeiliche Aufsicht und Mängel bei der Einstufung, die den Einzelhändlern ja eigentlich helfen soll" angesehen, so die EU-Kommission. (Autor: Georg Fuchs)

  • 5 Kommentare zum Artikel
  • Hab ich gerade bemerkt: Crysis ist nach PEGI ja 16+. Bei der USK ist es 18+. Habs mir aus UK importiert wegen der englischen Sprachausgabe. Solange Jugendschutz Jugendschutz bleibt und nicht Zensur (Sprich: Den 18+ wirds auch unmäßig schwer gemacht, an sowas ranzukommen), hab ich nichts dagegen.

    Karash86 am 24.04.2008 17:18
  • Manhunt 2 hat mit PEGI oder USK gar nichts mehr zu tun. Es ist strafrechtlich relevant und kann mit bis zu 2 Jahren Haftstrafe drohen. Das nenn ich mal Zensur! Zwar nicht offiziell, aber de facto . . .

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