gulli: EU-Entwurf: Vier Jahre Knast für Produktpiraten Minimum
26. April 2006

EU-Entwurf Vier Jahre Knast für Produktpiraten Minimum

Eine geplante EU-Richtlinie sieht eine Verschärfung der Strafen bei Produktpiraterie vor. Vier Jahre Knast und Geldstrafe in Höhe ab 100.000 Euro sollen das minimale Strafmaß sein. Angehende Produktfälscher dürften sich mittelfristig Gedanken machen: ob es nicht risikoärmer ist, eine Rolexuhr nicht nachzubauen, sondern stattdessen einfach einen Rolexbesitzer zu überfallen und auszurauben.

Noch höher sollen die Strafen ausfallen, wenn von den Produkten Gesundheitsgefährdungen ausgehen könnten. Weiterhin drohen den Produktnachahmern Berufsverbote: ein Ausschluß von "kommerziellen Aktivitäten" soll temporär oder permanent angeordnet werden können.

Der Grund für die Verschärfung: zwischen 1998 und 2004 habe sich die Zahl beschlagnahmter, nachgeahmter Produkte an den Grenzen der EU verzehnfacht. Oder stieg um 1.000% an, wie Reuters dramatisch angibt. Unterschiedliche Strafmaße in den verschiedenen EU-Ländern erschweren eine effiziente Strafverfolgung, so der Entwurf.

Neu geregelt werden soll das Strafmaß jedoch nur im Fall des kommerziellen Handels mit nachgeahmten Gütern, Filesharer seien nicht betroffen. Was inzwischen bei Meldungen dieser Art auch immer betont werden muss. Denn wundern würde es niemanden mehr, wenn auch für ein paar getauschte Alben vier Jahre Knast verhängt werden sollen.

Denn betrachtet man sich die jüngsten Entwicklungen, verwundert, dass noch immer nur von "Raubkopierern" und nicht von "Mord-" oder "Terroristenkopierern" die Rede ist. Die in den USA jüngst vorgeschlagenen Strafmaße für das nichtkommerzielle Kopieren sehen bis zu zehn Jahren Haft vor. Wie Ed Felten darlegt, übersteigt dieses Strafmaß die durchschnittlich verhängten Urteile gegen eine lange Liste von Schwerverbrechen.

Totschlag liegt mit durchschnittlich 33 Monaten weit darunter, sexueller Missbrauch mit 73 Monaten ebenso, auch Brandstiftung wird deutlich geschlagen: 87 Monate gibts dafür im Schnitt. Ach, und mit Bestechung (im Schnitt 10 Monate) ist ein Roleximitat natürlich in gar keiner Weise mehr vergleichbar.

  • 13 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von Martin Aurer Ich hab mal gehört, dass wenn man eine gefälschte Rolex trägt und erwischt wird auch bluten muss. Also sagt blos niemandem die Zeit, wenn er euch danach fragt Ja da hast du recht und das wird nicht billig. Man muss dann den Preis Unterschied zwischen dem Orginal und dem Gefälschten bezahlen, und das wird sauteuer. Da gabs mal im Fernsehen sowas da ist eine am ...

  • Zitat: Zitat von Hochi Ja da hast du recht und das wird nicht billig. Man muss dann den Preis Unterschied zwischen dem Orginal und dem Gefälschten bezahlen, und das wird sauteuer. Da gabs mal im Fernsehen sowas da ist eine am Strand gelegen und die haben die mit der Rolex erwischt und sofort verhaftet. Dann bleib ich bei meiner Swatch

    Martin Aurer am 26.04.2006 21:38
  • Zitat: Zitat von Hochi Ja da hast du recht und das wird nicht billig. Man muss dann den Preis Unterschied zwischen dem Orginal und dem Gefälschten bezahlen Wo haste denn den Unsinn her? Zitat: , und das wird sauteuer. Da gabs mal im Fernsehen sowas da ist eine am Strand gelegen und die haben die mit der Rolex erwischt und sofort verhaftet. Unsinn^2.

    nathan west am 27.04.2006 00:00
  • Zitat: Zitat von Gravenreuth Nur wenn er sie weiter verbreitet. Tragen darf er sie - wenn er so was für sein Ego braucht! Erstaunlicherweise sogar im grenzüberschreitenden Verkehr. Markenfälschungen dürfen eingeführt werden, wenn der Einkaufspreis unter 175 € lag und im persönlichen Gepäck mitgeführt werden. (Quelle) Bei zehn Rolex-Fälschungen zu je 17,49 € dürfte allerdings kommerzieller ...

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