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14. Dezember 2005

EU-Datenspeicherung beschlossene Sache

460 Millionen Bürger werden unter Generalverdacht gestellt

Das EU-Parlament hat heute der umstrittenen Richtlinie zur Speicherung von Verbindungsdaten mit 378 gegen 197 Stimmen zugestimmt. Zwischen sechs und 24 Monaten müssen Telefonie- und Internetprovider nun flächendeckend Verbindungsdaten speichern. Welche Nummer wann angerufen wurde, welche IP man ansurfte und an welche Mailadresse man geschrieben hat, soll anschließend auf entsprechende Anfrage Polizei und Geheimdiensten zugänglich gemacht werden.

Ausgenommen von dem nun verabschiedeten Kompromiss sind fehlgeschlagene Anrufe und die Inhalte der jeweiligen Kommunikation. Was im Fall der Speicherung von Mailadressen jedoch erhebliche technische Schwierigkeiten mit sich bringen wird. Aber schwerwiegender ist der grundsätzliche Generalverdacht, dem nun sämtliche 460 Millionen EU-Bürger ausgesetzt werden sollen. Im vielbeschworenen Kampf gegen den Terror wird nun jeder zum Verdächtigen, über den Daten zu sammeln sind, die auf Verlangen weitergegeben werden müssen.

Dies geschieht, ohne dass ein Nutzen der flächendeckenden Überwachung überhaupt festgestellt werden konnte. Vom BKA erwartet man seit einiger Zeit eine Studie, in der der Datenbedarf der diversen Polizeidienststellen überhaupt erst ermittelt werden sollte. Die fehlende Begründung wird von den Providern, auf die nun technischer Aufwand, hohe Kosten und die Bespitzelung ihrer Kunden zukommt, mit dem Verweis auf die mögliche Terrorgefahr abgebügelt. Damit wird zugunsten eines zweifelhaften Zwecks ausgerechnet im Namen der Terrorbekämpfung nun Realität, was typischerweise totalitäre Staaten auszeichnet: gläserner Bürger, Generalverdacht gegen alle, massive Einschnitte in die Pressefreiheit: Quellen- und Informantenschutz sind mit der Richtlinie ebenfalls potentiell angeschafft.

Mit weiteren Überwachungsbegehrlichkeiten angesichts der anfallenden Datenmengen ist zu rechnen.

Mit Protesten reagieren nun zahlreiche Gruppen. Der Entwurf führe zur flächendeckender Überwachung aller, der Zugriff auf die Daten ist nicht geklärt: die "schweren Straftaten", bei denen eine Auswertung erlaubt seien, sind nicht ausreichend genau definiert. Ebensowenig ist geklärt, wie die Unmengen an Daten überhaupt gesammelt, gespeichert und indiziert werden können, damit man mit den Datenbergen überhaupt etwas anfangen kann. Am spannendsten dürfte jedoch die Frage sein, ob die Richtlinie nicht von vorneherein gegen nationales Recht verstößt. "Es wird grob verfassungswidrig eine flächendeckende Überwachungsinfrastruktur geschaffen", zitiert heise den Bundesvorstand der Humanistischen Union Nils Leopold. "Die Richtlinie verstößt gegen tragende Strukturprinzipien rechtsstaatlich verfasster Staaten. Sie führt die Zweckbindung und das Übermaßverbot bei der Ausübung staatlicher Gewalt ad absurdum." Mit einer entsprechenden Klage vor dem Verfassungsgericht sei zu rechnen.

  • 67 Kommentare zum Artikel
  • Ein kleiner Kommentar (ohne, dass ich all die anderen gelesen habe): Die Angst, dass P2P etc.pp. ausstirbt ist unbegündet. Schon jetzt ist die Staatsanwaltschaft für die Einführung einer Bagatellstrafe, da ihre Resourcen total mit den Anklagewellen von einer gewissen Schweizer Firma verbraucht worden sind. Die Gesetzeshüter sind gar nicht in der Lage solch eine Masse an kleinstverstößen zur verfolgen. Für alle, die es bis jetzt nicht für ...

  • Zitat: Zitat von Genmutant  Alle schreiben davon, dass der Generalverdacht im Grundgesetz verboten ist. Kann mir einer mal den genauen Paragraphen sagen? Ich hab nämlich gesucht, aber nix gefunden. Genmutant Schau mal unter "Demokratie"...

    Salomon am 17.12.2005 18:02
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