EU Copyright: Verlängerung der Schutzfristen und "use it or loose it"-Klausel

gullinews am Mittwoch, 16.07.2008 18:37 Uhr

Seite druckenArtikel empfehlengulli RSS News Feedsgulli twittertgulli:Newsletter

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag zum Thema Verlängerung der Schutzfristen beim Copyright unterbreitet. Dabei ist sie auf den Vorschlag der Musiklobbyisten, die Schutzfrist für Musikaufnahmen von 50 auf 95 Jahre zu verlängern, eingegangen. Begründet wurde dies vor allem mit einer sozialen Komponente: Es würde Siebzigjährigen gerade im Alter ihre Einkommensgrundlage genommen, sofern sie mit zwanzig Jahren einen Hit gelandet haben. Rechteverwerter allerdings verzichten auf das Copyright zugunsten der Künstler oder der Allgemeinheit, sofern sie die Aufnahmen nicht kommerziell verwerten.

Ab dem 51. Schutzjahr soll das Copyright den Verwertern, beziehungsweise den aufführenden Künstlern zugutekommen. Falls sie kein Interesse zeigen, die Werke kommerziell zu verwerten, wird das Nutzungsrecht auf die aufführenden Künstler übertragen. Sollten auch diese kein Interesse an einer kommerziellen Verwertung zeigen, würde das Nutzungsrecht verfallen. Diese Klausel soll die Künstler in die Lage bringen, ihre Aufzeichnungen und Tonaufnahmen selbst vermarkten zu können, um ihre Existenz im Alter zu sichern. Andernfalls würden die Aufnahmen Allgemeingut werden.

Für Musikkompositionen mehrerer Urheber schlägt die Kommission zudem eine einheitliche Methode zur Berechnung der Schutzdauer nach dem Tod vor. So gilt die Schutzfrist von 70 Jahren nach Tod des Urhebers auch in Fällen, wenn mehrere Personen an der Produktion beteiligt sind, zum Beispiel bei Bandaufnahmen oder Opern. Maßgeblich ist dabei der Tod der letzten Person, die urheberrechtlich an der Produktion beteiligt gewesen ist.

Mit diesen Vorschlägen sollen weiterhin Anreize für künstlerische Produktion in Europa gegeben werden. Ein ausführliches FAQ zu dem Thema findet man direkt bei der Europäischen Kommission. (020200)

( via Register )

Bookmark and Share

 
10 Reaktionen aus dem gulli:Board

Frodoger am 22.07.2008 23:25:44:
mit anderen Worten, führ im Copyright immer nen gesunden 18 jährigen mit auf, damit mgl. Lange Geld fließt, geile Logik.......

Shodan_v2-3 am 23.07.2008 00:15:29:
...Existiert über diese „Spickgeldgeber“ eine Blacklist? Muss doch möglich sein sowas anzulegen und im Netz einzusehen! Möchte doch auch gerne mal wissen, wem ich diese ganzen "Nettigkeiten" zu verdanken habe. ;) Einige Politiker haben erfolgreich dagegen angekämp...

gummibaer74 am 29.07.2008 13:49:30:
Einige Politiker haben erfolgreich dagegen angekämpft, dass andere Politiker so gemein sein wollten ihnen vorzuschreiben, dass sie offen legen müssen, wer ihnen Geld gibt :rolleyes: Naja GANZ abwenden konnten sie es nicht, es gibt da eine Veröffentlichungspflicht. Bei wem [URL=...

Seite druckenArtikel empfehlengulli RSS News Feedsgulli twittertgulli:NewsletterSeitenanfang

Suche

gulli:IT-Glossar

Desktop
Wardriving
Man-in-the-middle-Angriff
Internet Presence Provider (IPP)
E-Mail-Server
CSS
Digitale Rechteverwaltung (DRM)
PHP
Datensicherung
Authentifikation / Authentisierung