gullinews am Donnerstag, 06.11.2008 21:27 Uhr
Am 11. März hatte das Bundesverfassungsgericht bereits in einer Eilentscheidung beschlossen, die Vorratsdatenspeicherung erheblich einzuschränken. Damals hatten die Richter den Abruf der Vorratsdaten auf die Verfolgung von schweren Straftaten beschränkt, wenn "die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre". Diese Entscheidung wurde am 1. September wiederholt. Nun hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) einen weiteren Etappensieg errungen.
Der zweite Antrag der 34.000 Beschwerdeführer, mit dem sie das Gericht aufforderten, die Vorratsdatenspeicherung per Eilverfahren auszusetzen, hatte dabei tatsächlich Erfolg. Bis zur Hauptverhandlung dürfen die Vorratsdaten nur noch dann erhoben werden, wenn "ihr Abruf zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" oder zum Schutz des Staates oder der Allgemeinheit erforderlich ist. Die Speicherung der Vorratsdaten haben die Verfassungsrichter aber noch nicht ausgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Speicherpflicht der Verbindungsdaten zwar nicht für rechtmäßig, sah sich aber nicht befugt, diese auszusetzen. Die Karlsruher Richter sahen insbesondere die Missbrauchsmöglichkeiten durch Telekommunikationsunternehmen kritisch "gerade wenn es sich um umfängliche und sensible Daten wie denen nach § 113a TKG handelt". Es sei jedoch "nicht ersichtlich", dass es bis zur Hauptsacheentscheidung zu einem Missbrauch komme. Auch den Einschüchterungseffekt, den die Massenspeicherung der Verbindungsdaten verursache, sei bedenklich. Die Beschwerdeführer des AK Vorrat hatten dazu eine repräsentative Forsa-Umfrage ins Spiel gebracht, die zeigt, dass die Vorratsdatenspeicherung sensible Gespräche verhindere. Das Gericht fand jedoch, dass dieser Umstand bereits im ersten Eilentscheid beachtet wurde. In ihrer Verantwortung wollten die Verfassungsrichter ihrer Hauptsacheentscheidung nicht vorgreifen. Weitere Entscheidungen werden dabei 2009 gewartet, unter anderem vom Europäischen Gerichtshof, der bereits eine erste Klage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angreift. Sollte die Richtlinie nach dieser Entscheidung noch Bestand haben scheint es wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht ihn beuaftragt, die Richtlinie auf die Vereinbarkeit mit den Grundrechten hin zu prüfen. Bis dahin wird eine endgültige Entscheidung noch auf sich warten lassen. (Malo)
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soricsoon am 08.11.2008 19:51:06: |
titus_shg am 08.11.2008 20:37:15: |
soricsoon am 08.11.2008 21:06:01: |
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